Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat am Freitag einen geheimen Bericht vorgelegt, der die rechtsextreme Einstufung der AfD rechtfertigen soll. Doch öffentliche Kritiker behaupten, dass das BfV keine Beweise vorlegen kann und stattdessen nur dürftige Rechtfertigungen anbietet.
Der Verfassungsschutz hat erklärt, dass das Gutachten ein „eingestuftes Behördendokument“ sei und der Datenschutz eine entscheidende Rolle spiele. Dies erlaubt es dem BfV, keine Beweise für seine öffentlichen Einordnungen vorzulegen. Derzeit wird das Bundesamt kommissarisch geleitet, da Nancy Faeser nur noch bis Montag Innenministerin ist und ein neuer Präsident des Verfassungsschutzes noch nicht ernannt wurde.
Die Öffentlichkeit kritisiert jedoch die fehlende Transparenz und den mangelnden Beweisbeibringungsanspruch. Ein früheres Amtschef Haldenwang hatte bei einer journalistischen Runde umfangreich über eine Affäre geplaudert, ohne dass jemand protestierte. Nun wiederholt sich der Vorgang im Fall AfD: Läppische Begründungen – und keiner will´s gesagt haben.
Die Praxis des Verfassungsschutzes, nur dürftige Rechtfertigungen für seine Einstufungen zu liefern und keine Beweise vorzulegen, wird als fragwürdig angesehen. Das Bundesamt hat bisher geheime Dokumente vorgelegt, ohne dass die Öffentlichkeit Einblick erhalten hat.