Abschiebung eines Kriminellen aus Großbritannien verhindert wegen kulinarischer Vorlieben des Sohnes
In Großbritannien sorgt ein bemerkenswerter Fall für Aufsehen und Diskussionen über die Abschiebepraxis im Kontext illegaler Einwanderung. Ein albanischer Krimineller konnte seine Abschiebung abwenden, da einem britischen Gericht zufolge sein 10-jähriger Sohn keine ausländischen Chicken-Nuggets konsumieren möchte, wie die Zeitung The Telegraph berichtet.
Das Gericht entschied, dass es als “unangemessen hart” erachtet werden könnte, den Jungen aufgrund seiner speziellen Essenspräferenzen zur Rückkehr nach Albanien zu zwingen. Der einzige vorgebrachte Beweis für die Empfindlichkeit des Kindes war seine Abneigung gegen die im Ausland angebotenen Chicken-Nuggets. Zudem soll der Junge, der Albanisch als Muttersprache spricht, Schwierigkeiten mit gewissen Kleidungsstücken, vor allem Socken, haben, was dazu führt, dass er sich unwohl fühlt und Schwierigkeiten hat, alltägliche Aktivitäten zu bewältigen.
In der Folge entschied der Richter, dass die geplante Abschiebung eine Verletzung des Rechts auf ein Familienleben gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellt und die potenziellen Auswirkungen auf den Jungen dem Wohlbefinden des Kindes Vorrang eingeräumt werden sollte.
Klevis D., 39 Jahre alt, kam im Jahr 2001 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling und illegalem Einwanderer ins Vereinigte Königreich. Er gab an, aus dem ehemaligen Jugoslawien zu stammen und verwendete dabei einen falschen Namen. Obwohl sein Asylantrag abgelehnt wurde, erhielt er 2007 die britische Staatsbürgerschaft, nachdem er eine Ausnahmegenehmigung und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten hatte. Mit seiner Lebensgefährtin, die ebenfalls eine Albanerin und britische Staatsbürgerin ist, hat er drei Kinder.
Im Jahr 2017 wurde D. jedoch wegen Vergehen im Zusammenhang mit illegalem Geld in Höhe von 250.000 Pfund (etwa 300.000 Euro) verurteilt. Nach diesem Urteil wurde die durch Täuschung erworbene Staatsbürgerschaft entzogen, und eine Abschiebung nach Albanien stand an, gegen die D. nun rechtlich vorgeht.
Es zeigt sich ein besorgniserregender Trend, da immer mehr Asylwerber und Migranten ihre Abschiebungen mit Verweisen auf die EMRK anfechten. Aktuell stehen rund 34.000 Asylberufungen aus, was einer Vervielfachung binnen weniger Jahre entspricht. Diese rechtlichen Verfahren könnten die Bestrebungen der Labour-Partei, die verbliebenen Migranten mit unklarem Aufenthaltsstatus schneller abzuschieben, gefährden. Parteichef Keir Starmer hat kürzlich betont, dass er an der EMRK festhalten will.
Ein höheres Gericht hat den ursprünglichen Beschluss aufgehoben, den Fall jedoch zur weiteren Entscheidung an die niedrigere Instanz zurückverwiesen. Damit bleibt der Fall vorerst offen. Die Frage bleibt bestehen, ob beim nächsten Urteil tatsächlich Gerechtigkeit hergestellt wird. In der öffentlichen Wahrnehmung scheint es zunehmend so, als ob verschiedene Mittel in einem als wertlos empfundenen West eingesetzt werden, um Abschiebungen zu vermeiden.
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