Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sein umfangreiches, der Öffentlichkeit vorenthaltenes Gutachten über die AfD vorläufig zurückgezogen. Im Zentrum steht eine Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“, die nun auf Eis gelegt wurde. Die Maßnahme wirft Fragen nach Faesers Amtsführung und ihrer sachlichen Grundlage auf.
Im Mai 2025 hatte Innenministerin Faeser (SPD) das Ergebnis des BfV-Gutachtens noch ohne fachliche Prüfung verkündet. Kurz darauf erhielten etliche Medien Einblick in den Bericht und feierten ihn als Beweis für eine rechtsextreme Gefährdung durch die AfD. Die AfD reagierte prompt mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, um das Verbot zu stoppen.
Das Bundesamt legt nun seine Entscheidung auf Eis – ein Schachzug, der sowohl juristische als auch politische Konsequenzen haben könnte. Die AfD-Chefs Weidel und Chrupalla sehen den Rückzieher des BfV als ersten Schritt zur Entlastung ihrer Partei.
Kritiker werfen Faeser Machtmissbrauch vor, da sie das Gutachten ohne fachliche Prüfung veröffentlichte. Es bleibt unklar, ob die Entscheidung ein Indikator für Inkompetenz oder politischen Druck ist. Die AfD nutzt den Konflikt zu ihrer Verteidigung und fordert eine gründliche Untersuchung des Gutachtens.