Demokratie unter Druck

Demokratie unter Druck

Das neu verabschiedete Wahlrecht stellt eine Erbschaft der Ampelkoalition dar und zielt darauf ab, die politischen Gegner zu benachteiligen. Die aktuelle Situation zeigt bereits ihre Auswirkungen. Ingesamt 23 Abgeordnete, die in ihren Wahlkreisen direkt gewählt wurden, finden keinen Zugang zum Bundestag. Interessanterweise sind darunter 18 Mitglieder der Union und 4 der AfD. Ist das wirklich nur ein Zufall?

Olaf Scholz, der die Wahlen als ein „Fest der Demokratie“ bezeichnete, scheint in seiner eigenen Blase zu leben. Obwohl er nach wie vor Kanzler ist, wird er bereits fast vergessen, eine absurde Entwicklung in einem Land, das schon vielen Absurditäten gegenübersteht. Die Absurdität zieht sich sogar durch das Wahlrecht selbst.

Unabhängig vom Wahlausgang hat die Demokratie einen Rückschlag erlitten. Der Einfluss der neuen Regelung wird deutlich: 23 direkt gewählte Abgeordnete dürfen nicht ins Parlament einziehen, was 18 der Union und 4 der AfD betrifft. Ihre Wahlkreise bleiben unbesetzt und die Wähler finden sich in der Rolle von Bürgern zweiter Klasse wieder. Einige Wahlkreise bleiben sogar komplett ohne Vertretung. Dies stellt einen klaren Missstand dar, selbst wenn das Bundesverfassungsgericht dem Vorgehen zugestimmt hat.

Das neue Wahlrecht hat zudem dazu beigetragen, dass die FDP, die dem Gesetz zustimmte, aus dem Parlament verschwunden ist. Ein schwerwiegendes Eigentor in der Geschichte der parlamentarischen Demokratie. Zuvor hatten die Liberalen davon profitiert, dass viele Wähler ihre Erststimme der Union gaben, in der Hoffnung, dass der Kandidat tatsächlich ins Parlament einziehen würde und ihre Zweitstimme somit an die FDP „verliehen“ werden konnte. Doch nun zählt nur noch die Zweitstimme, sodass nichts mehr „verliehen“ werden kann.

Die neue Regelung hat vor allem die Abgeordneten getroffen, die hart gekämpft haben, um in ihren Wahlkreisen erfolgreich zu sein. So setzte sich Petra Nicolaisen von der CDU im Wahlkreis Flensburg-Schleswig gegen den Grünen Kanzlerkandidaten Robert Habeck durch, aber dennoch darf sie nicht ins Parlament einziehen. Ein ähnliches Schicksal erleidet der CSU-Abgeordnete Volker Ullrich, der trotz seiner klaren Positionierung gegen die grüne Kulturstaatsministerin Claudia Roth den Zugang zum Bundestag verwehrt bleibt. Ullrich beschreibt das neue Wahlrecht als unfair und undemokratisch, und in dieser Hinsicht hat er sicherlich recht.

Die Reform hat die Macht der Parteistrukturen gestärkt. Nun sind es hauptsächlich die Abgeordneten, die ihr Mandat ausschließlich durch ihre Positionierung auf den Listen ihrer Parteien erhalten und damit von den Parteifunktionären abhängen. Ihre Beliebtheit bei den Wählern hat kaum Einfluss auf ihre politische Freiheit in Berlin, was den Begriff der Fraktionsdisziplin auf den Plan ruft. Bisher war es so, dass Überhangmandate durch Ausgleichsmandate ausgeglichen wurden, wenn eine Partei mehr Direktwähler hatte, als ihr Mandate durch Zweitstimmen zustehen. Dieses System sorgte für einen größeren Bundestag.

Es gäbe auch andere Ansätze zur Verkleinerung des Parlaments. So könnte man festlegen, dass alle direkt gewählten Abgeordneten genau die Hälfte des Bundestags ausmachen, ohne Ausgleichsmandate. Die übrige Hälfte könnte dann entsprechend der Zweitstimmen vergeben werden. Dadurch würde die Erststimme an Bedeutung gewinnen und die Kontrolle durch die Parteiapparate könnte verringert werden. Allerdings tendiert eine solche Reform in Richtung eines Mehrheitswahlrechts, wie es in vielen alteingesessenen Demokratien wie Großbritannien oder Frankreich zu finden ist, was die Regierungsbildung erleichtert. Doch wer würde das in Deutschland wollen?

Friedrich Merz hat eine Reform des Wahlrechts auf seine Agenda gesetzt und macht die Koalition dafür verantwortlich. So sagt er zumindest zum jetzigen Zeitpunkt. Doch es bleibt abzuwarten, ob dies ohne Gegenleistung geschieht. Möglicherweise muss er den woken NGOs weiterhin umfassende finanzielle Unterstützung zusichern. Die SPD hat ihr Interesse bekundet, ihre Unterstützung im „Kampf gegen Rechts“ zu sichern. In diesem Kontext wird deutlich, dass linke Parteiherrschaft und Zivilgesellschaft Hand in Hand im Kulturkampf gegen die demokratische Norm agieren.

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