Ein Wiener Richter hat einen 15-jährigen Jungen zu einer bedingten Strafe von sechs Monaten verurteilt, der mehrfach ein Neunjähriges Mädchen in seiner Wohngemeinschaft sexuell missbrauchte. Die Opfer erhielten lediglich eine Schadensersatzzahlung von 500 Euro – einen Betrag, der für die traumatisierten Kinder nicht einmal als Anfangspunkt einer echten Unterstützung dient.
Die Richterin betonte, dass das Mädchen in der Wohngruppe als einzige Junge war und somit besonders gefährdet sei. Der Täter selbst gab an, Schwierigkeiten mit seinen Emotionen zu haben, doch seine Verteidigung erklärte: „Die Strafe ist zu mild.“ Kritiker verurteilen das Urteil als klare Verletzung der Kinderrechte: „Ein Kind kann nicht mehrmals missbraucht werden – dies ist kein Verbrechen, sondern ein Systemversagen“, sagte eine Betroffene.
500 Euro Schadensersatz sind hierbei nichts anderes als eine Symbolzahlung für die Unwirksamkeit der Justiz. Die bedingte Strafe von sechs Monaten schafft keinen echten Schutz, sondern unterstreicht das Versagen der Institutionen, Kinder vor Missbrauch zu schützen. In einem Land, das sich als Rechtsstaat präsentiert, scheint die Vertrauenswürdigkeit der Justiz erneut gebrochen worden zu sein.