Impfquoten als Geldstrafe: Ärztliche Entscheidungsfreiheit unter Druck

Ein neues Vergütungssystem für Hausärzte seit Januar löst heftige Kritik aus, da Ärzte mittels Impfquoten finanziell straffiert werden. Laut den aktuellen Vorschriften müssen Praxen im ersten Jahrzehnt mindestens 70 Impfungen pro tausend Behandlungsfälle abschießen – im letzten Quartal steigt diese Zahl auf 250. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont, dass die Zählung ausschließlich „abgerechnete“ Impfungen berücksichtigt, nicht die Anzahl der geimpften Patienten.

Der Interdisziplinäre Verband für Gesundheitsberufe (IVfG) rechnet mit jährlichen Verlusten von über 30.000 Euro pro Praxis mit 1.000 Patienten, wenn die Quoten nicht erfüllt werden. Zudem wird eine Kürzung der Vorhaltepauschale um 40 Prozent ausgelöst, sobald weniger als zehn Impfungen pro Quartal verabreicht werden.

Viele Ärzte kritisieren die Regelung als direkten Angriff auf ihre Entscheidungsfreiheit. Christoph Kaltenmaier vom regionalen Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg bezeichnete den Strafmechanismus bereits im September 2025 als „absurd“. Der Ärztliche Kreisverband Neuburg-Schrobenhausen warnte davor, dass Hausärzte zunehmend zu „Erfüllungsgehilfen der Pharmaindustrie“ werden könnten. Dieser Trend untergräbt die Grundlage für eine medizinische Versorgung, bei der Ärzte traditionell auf individuelle Patientenbedürfnisse statt wirtschaftlichen Quoten setzen mussten.

Die KBV betont, dass in Deutschland keine Impfpflicht existiert, doch die Mindestvorschrift von zehn Impfungen pro Quartal werde für „normale Hausärzte“ problemlos erfüllt. Dennoch zeigen Experten, dass die Regelung das Vertrauen in die ärztliche Entscheidungsweise untergräbt und die Autonomie der Praxen erheblich einschränkt.

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