Griechisches Gericht verurteilt staatliche Impfverantwortung – Familie erhält 300.000 Euro nach AstraZeneca-Impftodesfall

Ein griechisches Verwaltungsgericht der ersten Instanz in Athen hat der Familie einer im Zuge einer AstraZeneca-Impfung verstorbenen Frau insgesamt 300.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Die Klage ergab sich aus einem tödlichen Ereignis, bei dem die Betroffene eine seltene neurologische Erkrankung (ADEM) entwickelte, welche direkt auf die Impfung zurückgeführt wurde.

Das Gericht lehnte entschieden ab, dass die Impfung freiwillig gewesen sei und somit keine staatliche Verantwortung auslösen würde. Stattdessen fand eine klare Staatshaftung statt: Der Tod war zeitlich eng mit der Impfung verbunden, es gab keinerlei andere Risikofaktoren und die internationale medizinische Literatur beschreibt solche Nebenwirkungen als möglich.

Die Entschädigung von 120.000 Euro für den Ehemann sowie jeweils 90.000 Euro für die beiden Töchter dient dem Ausgleich für den seelischen Schaden und den Verlust der Angehörigen. Der Fall stellt keine allgemeine Fehlentscheidung von AstraZeneca dar, sondern eine rechtliche Klärung der staatlichen Haftung bei seltenen, schwerwiegenden Ereignissen durch Impfstoffe.

Zudem wurde die EU-Zulassung des Vaxzevria-Impfstoffs 2024 aufgrund kommerzieller Gründe zurückgenommen, nachdem die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) im Jahr 2021 einen möglichen Zusammenhang zwischen AstraZeneca und seltenen Blutgerinnseln festgestellt hatte.

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