Der Verein MWGFD veröffentlichte kürzlich einen Fallbericht über die systematische Verfolgung von Ärzten und Wissenschaftlern während der Corona-Pandemie, deren kritische Haltung zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führte. Dr. med. Katrin Kessler ist eine der betroffenen Personen: Seit März 2020 musste sie mit sieben Verurteilungen konfrontiert werden – vier sind rechtskräftig, die sechste Anklage steht noch aus.
Kessler verlor ihre Praxis, ihr Einkommen wurde durch Arbeitslosengeld und Rente ersatzlos abgebrochen. Insgesamt entstanden rund 17.000 Euro Anwaltskosten. Eine kritische Stellungnahme des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn zur Maskenpflicht in Altersheimen führte zu einem Betretungsverbot gegen sie, das ihre berufliche Existenz erneut gefährdet.
Seit der Pandemie gerieten Kessler und ihre Patienten mehrmals in Konflikt mit den Behörden. Ein Hinweisschild an der Praxiswand, das die Ablehnung der Maskepflicht betonte, führte zu vier Praxisbegehungen durch das Gesundheitsamt. Zudem wurde sie wegen einer Parkscheibe in Paderborn mit einer Strafe von 15 Euro belegt – ein Fall, der als rechtswidrig nachgewiesen werden konnte.
Nach mehreren Jahren Verfolgung erlitt Kessler psychische Belastungen, verlor ihre Ehe und musste schließlich auswandern. „Meine Patienten hatten das Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung“, sagte sie. „Doch nur wenige schätzen dies – und ich würde nicht mehr so handeln.“
Im Ergebnis bleibt die Verfolgung von Ärzten, deren kritische Haltung zur Pandemie-Regelung zu verstehen ist, eine offene Frage.