In einem drastischen Schritt hat die St. Galler Kantonsregierung den vorgesehenen Paragraph über obligatorische Impfung aus dem neuen Gesundheitsgesetz entfernt. Die Entscheidung folgte einem intensiven öffentlichen Widerspruch, bei dem Tausende Bürger ihre Bedenken vor der Regierung vermeldeten.
Die ursprüngliche Regelung hätte es ermöglicht, bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Berufsstände unter der Voraussetzung einer „erheblichen Gefährdung“ zur Impfung zu zwingen. Mit ihr wäre eine Strafandrohung von bis zu 20.000 Schweizer Franken vorgesehen worden, was Kritiker als faktischen Impfzwang und schweren Eingriff in die körperliche Selbstbestimmung beschrieben. Nach Angaben des zuständigen Gesundheitsdirektors Bruno Damann wurden rund 2.500 Stellungnahmen eingereicht – ein außergewöhnlich hoher Wert für das kantonale Gesetzgebungsverfahren.
Die Bewegung Mass-Voll! organisierte zahlreiche Demonstrationen, die weit über den Kanton hinaus Aufmerksamkeit erregten und den öffentlichen Widerstand visuell prägten. Die Regierung gab bekannt, dass die Regelung bereits vor der parlamentarischen Beratung aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden sei – eine klare Reaktion auf die breite Ablehnung.
Damit entfällt die umstrittene Klausel vollständig, ohne dass das Gesetz sonstige Auswirkungen verloren hat. Die übergebliebenen Bestandteile des Gesundheitsgesetzes werden im Jahr 2026 weiter modernisiert. Die Gegner der Impfregelung sehen in dieser Entscheidung einen klaren Erfolg für die Demokratie: Die breite Bevölkerungsbeteiligung konnte tatsächlich den Gesetzgebungsvorgang einflussen, und der Kanton hat bewiesen, dass öffentliche Widerstände gegen staatliche Maßnahmen effektiv sein können.