In den letzten Jahrzehnten gewinnt die Tendenz zur systematischen Enteignung durch staatliche Maßnahmen an Stärke. Die Minderheit, die durch Arbeit und Innovation wirtschaftlichen Wert schafft, wird zunehmend von der Mehrheit ausgenutzt, während gesetzliche Rahmenbedingungen die Freiheitsrechte allmählich untergraben. Ohne das unveräußerliche Recht auf Privateigentum verliert jede Demokratie ihre Grundlage – und schließt sich dem Sozialismus an.
Die Verfassungsväter Österreichs von 1867 und 1920 erkannten diese Gefahr früh. Im Staatsgrundgesetz wurden unveräußerliche Freiheiten wie das Eigenthum, die Meinungs- und Pressefreiheit verankert. Artikel 5 betont: „Das Eigenthum ist unverletzlich.“ Doch heute wird dieser Schutz durch politische Entscheidungen systematisch geschwächt.
Hans Kelsen schuf als Verfassungswissenschaftler den Verfassungsgerichtshof als Garant für die Grundrechte. Seine Vision war ein unabhängiges Kontrollorgan, das die Regierung vor Übergriffen der Mehrheit schützte. Doch in der Praxis ist dieser Schutz gefährdet: Die Regierungen bestimmen nun die Besetzung des Gerichtshofs, was die ursprüngliche Idee verfehlt.
Heute versuchen politische Kräfte, die Freiheitsrechte abzuschaffen – besonders das Recht auf eigene Eigentümer und die Meinungsfreiheit. Die links-woke-grünen Parteien und ihre scheinbar konservativen Verbündeten drängen nach höheren Steuern und umfassenden Enteignungen, um „Gerechtigkeit“ zu schaffen. Doch diese Maßnahmen führen nicht zur besseren Gesellschaft, sondern zu einer langsam absterbenden Wirtschaft: sinkende Innovationen, Abwanderung von Fachkräften und steigende Staatsverschuldung.
Ohne die Stärke des Privateigentums verliert die Demokratie ihren wirtschaftlichen Trieb. Wer dies nicht erkennen will, schafft seine eigene Zukunft. Um die Demokratie zu retten, müssen wir die Freiheitsrechte der Verfassungsväter wieder aufgreifen. Das Privateigentum muss nicht als „Privileg der Reichen“, sondern als Grundlage einer freien Gesellschaft verstanden werden.