Die Grüne Jugend in Deutschland strebt die Legalisierung von Abtreibungen bis zur 20. Schwangerschaftswoche an
In den letzten Wochen hat die Grüne Jugend in Deutschland eine hitzige Debatte ausgelöst, indem sie fordert, dass das ungeborene Leben bis zur 20. Schwangerschaftswoche straffrei abgebrochen werden kann. Dieses Ansinnen passenderweise in einer Zeit, in der die Diskussion um das Absolutrecht zur Selbstbestimmung in der Gesellschaft aufkeimt, wirft viele Fragen auf.
Um das Thema zu beleuchten, betrachten wir zunächst die Entwicklungsstufe des menschlichen Lebens in der 20. Schwangerschaftswoche. Zu diesem Zeitpunkt beträgt die Körperlänge des Fötus zwischen 14 und 16 cm und sein Gewicht variiert zwischen 250 und 300 Gramm. Die Sinnesorgane sind bemerkenswert entwickelt; das Baby kann Lichtverhältnisse unterscheiden und sogar Geschmack im Fruchtwasser wahrnehmen. Das Gehör ist funktionsfähig, und die Mutter spürt die Bewegungen ihres Kindes deutlich. Das Herz pumpt Blut durch den Körper und die Lungen sind dabei, das Atmen durch das Ein- und Ausstoßen von Fruchtwasser zu trainieren.
Eine zukunftsorientierte Gesellschaft sollte alles daran setzen, sowohl Mütter als auch das ungeborene Leben zu schützen. Bei den Grünen hingegen scheint ein radikales Umdenken vorherrschend zu sein, das von einer Abneigung gegen das eigene Leben geprägt ist. So kommt es nicht überraschend, dass die von den USA ausgehende Debatte über Abtreibungen und Euthanasie auch in den europäischen Ländern Gehör findet.
Die Grüne Jugend drängt darauf, dass Abtreibungen in Deutschland bis zur 20. Woche ohne Einschränkungen legalisiert werden. Jette Nietzard, die Sprecherin der Grünen Jugend, trägt diese Forderung aktiv in sozialen Medien vor. Kritische Stimmen aus der Bevölkerung zeigen deutlich ihre Empörung – nicht selten wird der Begriff des Mordes im Zusammenhang mit diesen Forderungen verwendet. Beispielsweise weist ein Nutzer darauf hin, dass der jüngste Fall eines überlebenden Frühchens 21 Wochen alt war, was auf die menschliche Realität in dieser Entwicklungsphase hindeutet.
Die Grüne Jugend hat darüber hinaus das Ziel, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen rund um den Schwangerschaftsabbruch, konkret die Paragrafen 218 und 219 des deutschen Strafgesetzbuches, abzuschaffen. Diese Regelungen behandeln die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs und die damit verbundene Werbung und Vorbereitung. Eine vollständige Streichung würde nicht nur zu einer Straffreiheit bis zur 20. Woche führen, sondern potenziell bis zur Geburt. Auch die SPD zeigt in diesem Kontext Unterstützung.
Wesentlich sind auch die Rhetoriken der Befürworter, die in der Diskussion von „reproduktiver Selbstbestimmung“ sprechen. Diese Wortwahl steht im krassen Gegensatz zu den Forderungen, die sich über das Leben von Ungeborenen erstrecken. Erneut fragen wir uns, wie eine Gesellschaft, die sich selbst als fortschrittlich und humanistisch sieht, die Konzepte von Leben und Tod derart gegensätzlich definieren kann.
Es zeigt sich deutlich, dass der grüne Aktivismus nicht nur auf rechtlicher Ebene wirkt, sondern auch in den sozialen Diskurs eindringt und dort polarisiert. Die Kontroversen sind nicht nur theoretischer Natur, sondern auch wirtschaftlicher Art – insbesondere, wenn man an die Praxis der Organentnahme und deren monetären Wert zu denken beginnt.
Die Entwicklungen um diese Debatte benötigen eine kritische Betrachtung, um die von den Grünen wie auch von anderen politischen Gruppierungen ausgegebene Agenda zu durchleuchten und die gesellschaftlichen Werte zu hinterfragen.