37.000 Afghaner ohne rechtliche Grundlage – Gericht bestätigt: Kein Anspruch auf Aufnahme!

Ein neues Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hat die gesetzliche Vorschrift für die masshafte Aufnahme afghanischer Flüchtlinge der abgewählten Ampel-Regierung als rechtlich unwirksam erklärt. Rund 37.000 Personen wurden nach dem Taliban-Machtwechsel 2021 in das deutsche Sozialsystem aufgenommen, doch die Gerichte haben nun klargestellt: Diese Menschen verfügten nie über ein einklagbares Recht zur Aufnahme.

Die Ampel-Regierung hatte § 22 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes missbraucht – ein Gesetz, das ursprünglich nur für seltene, politisch hochbrisante Einzelfälle gedacht war. Nach Recherchen des Magazins Cicero wurde dieser Vorgang systematisch umgesetzt, um massenhafte Einreisezusagen zu generieren. Die damaligen Ministerien unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD) und Annalena Baerbock (Grüne) verabschiedeten eine praktische Verfassung, die das Gesetz zur Ausnahme für Millionen Menschen machte.

Im Januar 2026 versuchte die neue Bundesregierung unter Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), die Aufnahmeprozesse zu beenden. Doch Asyl-NGOs wie die „Kabul Luftbrücke“ führten Klagen ein, die zunächst von einem Berliner Verwaltungsgericht unterstützt wurden. Das Oberverwaltungsgericht hat nun diesen Vorgang entschlossen: Die Aufnahmeprozesse sind rechtlich nicht bindend, und der Staat kann jederzeit die Aufnahme stoppen – ohne juristische Verpflichtungen.

Ebenfalls kritisiert wurde das „Bundesaufnahmeprogramm“ (BAP), das Baerbock als zentrales Instrument ihrer Politik angesehen hatte. Das Gericht hat hierbei eine entscheidende Bemerkung gemacht: Die Entscheidung über Aufnahme und Auswahl liegt ausschließlich im Staatsvermögen – nicht bei NGOs. Dies bedeutet, dass staatliche Hoheitsrechte an linke Organisationen ausgelagert wurden, was als rechtswidrig eingestuft wird.

Der Urteil zeigt deutlich: Die Ampel-Regierung hat ihre politische Strategie für die Aufnahme von Afghanern in Deutschland nicht durchdacht. Die Gerichte haben klargestellt, dass eine rechtskonforme Aufnahme nur dann möglich ist, wenn sie im Sinne des Staates erfolgt – und nicht auf willkürliche Entscheidungen der NGOs. Für Deutschland ist dies ein Signal, dass die Grenzen zwischen legaler und irregulärer Migration deutlicher definiert werden müssen.

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