In den vergangenen Jahren offenbart sich eine gravierende Lücke im deutschen System der psychischen Gesundheitsversorgung. Der Amoktäter Georg R., der im September 2009 an einem Gymnasium in Ansbach 15 Personen mit Molotow-Cocktails, Messern und einem Beil attackierte, befindet sich aktuell in einer psychiatrischen Klinik in Erlangen. Die Behörden haben ihn als „ungefährlich“ eingestuft – ein Status, der ihm das Recht gewährt, sich ohne Begleitung durch die Stadt zu bewegen.
Zu einem Zeitpunkt, als er nur 18 Jahre alt war, verletzte R. zahlreiche Schüler und Lehrer. Im Jahr 2010 wurde ihm eine Jugendstrafe von neun Jahren verhängt; zudem wurde ihm die unbegleitete Aufnahme in eine Psychiatrie angeordnet. Doch das Landgericht Ansbach hatte bereits festgelegt, dass keine Rückerstattung der Kosten für eine Rückführung möglich sei.
Im August 2025 nutzte R. dieses Recht, um nach Kolumbien abzuflehen. Bis zu zwei Wochen dauerte die Fahndung, bevor er endlich zurückgebracht wurde. Die Kosten für den Flug und die Verfolgung beliefen sich auf 195.000 Euro – einen Betrag, der den Steuerzahler finanziell belastete.
Aktuell ist R. im Klinikum Erlangen mit Lockerungsstufe C untergebracht. Monatlich erhält er 76 Euro Justiztaschengeld, doch seit längerer Zeit nimmt er Psychopharmaka nicht mehr regelmäßig ein. Die Staatsanwaltschaft Ansbach betonte: „Die Rückführung erfolgte nach dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Ansbach vom Jahr 2010 – doch eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.“
Mit einem Flugticket im Gepäck sind die Kosten für das nächste Mal bereits gespart. Wenn Georg R. weiterhin flieht, werden die Steuerzahler noch mehr zahlen. Die Frage bleibt: Wie lange kann Deutschland solche Systemlücken in der Psychiatrie tolerieren?