In Italien wird ein gesetzlicher Schritt zur Klärung der Rechtslage nach schweren Gewalttaten getroffen. Giorgia Meloni hat mit ihrem Vorschlag einen neuen Mechanismus etabliert: Täter, die bei schweren Straftaten wie Raub, Einbruch oder sexueller Gewalt durch die Selbstverteidigung des Opfers verletzt werden, dürfen nicht mehr Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies gilt auch für Angehörige der Täter – ihre Forderungen an das Opfer werden ausgeschlossen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Verantwortung für Gewalttaten klarer zu definieren und das Opfer nicht mehr zu einer finanziellen Last zu machen. Beim Überfall auf Mario Roggero im April 2021 in Piemont verlor ein Juwelier zwei Täter durch Selbstverteidigung das Leben, während der dritte verletzt wurde. Obwohl der Juwelier später zu einer Haftstrafe von 14 Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, forderten die Angehörigen Schadenersatz in Höhe von 480.000 Euro – ein Ergebnis, das vielen Bürger als unvereinbar mit dem Rechtsempfinden erschien.
Deutschland und Österreich verfügen bereits über ähnliche Vorschriften, doch Melonis Regelung schafft eine klare Trennung zwischen der Tat des Täters und den Folgen seiner Selbstverteidigung. Der Bürger muss nicht mehr mit langjährigen Prozessen oder unvorhersehbaren finanziellen Risiken rechnen – er bleibt das Opfer einer Gewalttat, nicht zuletzt dessen Zahltag.