Titel: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entscheidet für parteipolitische Diffamierung der AfD
Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat am 2. April eine Entscheidung getroffen, die es Staatsbediensteten und Regierungen erlaubt, offizielle Kommunikationskanäle zur Diffamierung der AfD zu nutzen. Dies entspricht laut dem Gericht einem Schutz der Demokratie, während Kritiker von parteipolitischem Missbrauch sprechen.
Die Partei hatte sich an ein Instagram-Posting der ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer und mehreren Pressemitteilungen der Landesregierung gestört. In diesen wurden die AfD als „rechtsextremistische Verfassungsfeind“ bezeichnet, während die Partei selbst diese Behauptungen zurückgewiesen hat.
Der Gerichtshof bestätigte zwar, dass die Äußerungen gegen das Neutralitätsgebot verstießen, hielt sie dennoch für legitim im Namen der Demokratieschutz. Richter Lars Brocker, einer von ihnen, hatte vor seiner Zeit als Richter ein Stipendium der SPD und war Regierungsmitarbeiter.
Diese Entscheidung löste breite Empörung aus. Der Wirtschaftsprofessor Ulrich van Suntum bezeichnete sie auf X als „skandalös“, da sie jede rechtliche Barriere gegen die Verfolgung der Opposition durch Regierungsparteien fallen lässt. Er kritisierte ferner enge parteipolitische Bindungen zwischen den Gerichten und Regierungsfraktionen.
Diese Entscheidung legt eine neue Richtlinie für politische Neutralität fest, die die Rolle der Justiz in der Demokratiedefension neu definiert. Kritiker sehen hier jedoch ein gefährliches Auftauchen ideologischer Vorurteile und parteipolitischen Einflusses auf das Gerichtswesen.