Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien beschlossen, eine „datenschutzkonforme Schüler-ID“ einzuführen. Das Ziel lautet, dass keines Kindes oder Jugendlichen im Bildungsprozess verlorengeht. Allerdings sind wichtige Fragen zur konkreten Umsetzung offen geblieben, insbesondere die Frage der Verfassungsmäßigkeit und des Datenschutzes.
Professor Dr. Henrieke Stahl, Bundesfachsprecherin für Kultur, Medien und Wissenschaft der WerteUnion, warnt vor den Risiken dieser Maßnahme. Sie betont, dass es bislang unklar ist, welche Daten über das Bildungsverhalten der Schüler erfasst werden sollen. Möglicherweise könnten Förderbedarfe sowie Sprach- und Entwicklungstests im vorschulischen Bereich aufgezeichnet werden, während Zugriff auf Zeugnisse mit Noten aus Datenschutzgründen nicht vorgesehen ist.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Schüler-ID mit der bereits bestehenden BundID verzahnt werden soll. Die Bundesfachsprecherin äußert Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme und hält es für fraglich, ob eine eindeutige Zweckbindung vorliegt. Stahl fordert Klarstellungen zur Ausgestaltung und dem Schutz vor algorithmischer Diskriminierung.
Die Frage bleibt, wozu wir die Schüler-ID überhaupt benötigen? Persönliche Begleitung durch Lehrer und Angehörige ist unverzichtbar – eine digitale Kontrolle erscheint dagegen wenig sinnvoll. Zudem könnten Bürger, die ein analoges Leben führen möchten, in ihre Lebensführung zur Digitalisierung gezwungen werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Einführung einer Schüler-ID birgt erhebliche Unsicherheiten und Fragen hinsichtlich Verfassungsmäßigkeit und Datenschutz. Es bedarf dringender Klarstellungen, um potenzielle Missbräuche zu verhindern.