Thüringer Landesgericht gestattet Ausschluss der AfD von Geheimdienstkontrollen

Das Thüringer Verfassungsgericht hat den vorläufigen Ausschluss der AfD aus den Kontrollgremien des Geheimdienstes genehmigt. Dies ermöglicht es der kommenden Regierung unter Mario Voigt, die Rolle der Geheimdienste zu stärken und gleichzeitig die Beteiligung der größten Oppositionspartei zu verhindern. Die AfD hatte bereits gegen den geplanten Ausschluss eine Beschwerde eingelegt, doch das Gericht sprach sich für den Vorschlag aus, da eine grundsätzliche Kontrolle wichtiger sei als die Teilnahme der AfD.

Nach den Wahlen vom 1. September 2024 musste die Parlamentarische Kontrollkommission komplett aufgelöst werden, da ohne Zustimmung der AfD keine neue Besetzung möglich war. Die AfD hatte gefordert, dass auch ein Mitglied ihrer Partei in das Gremium eingesetzt wird. Dies führte dazu, dass der Verfassungsschutz mehr als sechs Monate lang ohne parlamentarische Kontrolle operieren konnte.

Um die Situation zu verbessern, änderte der Landtag nun die Regeln zur Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Statt einer Zweidrittelmehrheit reicht jetzt eine einfache Mehrheit aus und das Gremium darf nur noch drei bis sechs Mitglieder haben. Dies ermöglicht es der Linken, trotz ihres geringeren Wahlerfolges 50 Prozent der Plätze in den Kontrollgremien zu erhalten.

Thorsten Frei, der zum Kanzleramtschef berufen wird, will die Geheimdienste weiter ausbauen und ihre Kooperation mit ausländischen Diensten verstärken. Allerdings wirft er damit das Problem auf, dass die Befugnisse der Geheimdienste zunehmen, während sie gleichzeitig weniger kontrolliert werden.

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