Der ehemalige SPD-Landesminister Mathias Brodkorb kritisiert den Verfassungsschutz für dessen Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“. Dem Bericht zufolge basiert diese Beurteilung auf dem Vorwurf, dass die Partei einen ethnischen Volksbegriff vertritt. Brodkorb weist darauf hin, dass das Grundgesetz selbst den Begriff der „deutschen Volkszugehörigkeit“ verwendet, was ethnische Zugehörigkeit impliziert.
Brodkorb behauptet, dass der Verfassungsschutz in seiner Analyse juristisch fragwürdige Methoden anwendet. Er beschuldigt die VS-Institutionen, bereits von rechtsextremistischem Treiben auszugehen und damit Vorurteile zu befestigen. Brodkorb wirft dem Verfassungsschutz vor, seine Interpretationen als Beweise für eine verfassungsfeindliche Haltung der AfD zu verwenden.
Der Artikel hebt außerdem hervor, dass das Grundgesetz im Artikel 1 & 20 auf den Volksbegriff abzielt. Brodkorb argumentiert, dass die Verwendung eines ethnischen Volksverständnisses nicht zwangsläufig verfassungsfeindlich ist und dass freie Meinungsäußerung ein grundlegendes Recht in Deutschland bleibt.
Brodkorbs Kritik wirft Fragen nach der Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes auf, da er als politische Institution den Weisungen der Regierung unterworfen sein soll. Die Diskussion um den ethischen Volksbegriff und dessen Relevanz für die demokratische Ordnung bleibt weiterhin kontrovers.