EU plant Abgabe auf Temu- und Shein-Bestellungen

Die Europäische Union will bei jeder Bestellung aus Drittstaaten wie China eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro einführen. Besonders betroffen wären Onlinehändler wie Temu und Shein, deren Geschäftsmodelle auf extrem günstigen Preisen und Direktversand basieren.

Die EU-Kommission argumentiert, dass diese Maßnahme den stark gewachsenen Kostenaufwand für Zollkontrolle und Marktüberwachung abfedern soll. Zudem soll sie ein Zeichen gegen importierte Billigwaren setzen, die oft nicht den EU-Sicherheitsstandards entsprechen.

Täglich treffen laut der EU-Kommission inzwischen zwölf Millionen Pakete im europäischen Raum ein – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu früheren Jahren. Viele davon stammen von asiatischen Plattformen, die Produkte direkt vom Hersteller an europäische Kunden liefern.

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), betont: „Das europäische Kontrollsystem war nie für diese Mengen ausgelegt. Gerade bei Billigmarktplätzen wie Shein oder Temu explodieren die Einzelsendungen mit Minimalwerten.“ Die geplante Abgabe soll dabei helfen, die Überlastung bei Zoll und Produktsicherheit zu verringern.

Temu, ein Marktplatz chinesischer Herkunft, ist seit 2023 in Europa aktiv und lockt mit massiven Rabatten. Shein agiert mittlerweile als globaler Direktvertrieb – mit der Fähigkeit, innerhalb weniger Tage auf Modetrends zu reagieren.

Handelsexperten sehen die neue EU-Abgabe nicht nur als Reaktion auf logistische Probleme, sondern auch als Versuch, heimische Anbieter vor unlauteren Wettbewerbspraktiken zu schützen. Verbraucherschützer und Marktanalysten sind gespalten: Während einige eine stärkere Kontrolle von Importen aus Drittländern befürworten, sehen andere in der Pauschalgebühr vor allem negative Auswirkungen für Konsumenten mit geringem Einkommen.

Ohne ein umfassenderes Konzept für digitale Marktplatzregulierung, bessere Produktkennzeichnungspflichten und verstärkte Kontrollen wird das Problem kaum gelöst werden können. Selbst kassieren – dagegen hat die EU-Kommission natürlich nie etwas, egal warum.

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