Kritik an verheerenden Fehlern im Ermittlungsverfahren um Christian Pilnacek

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Causa Pilnacek wird am 15. Januar mit der Aufarbeitung der Umstände seines Todes beginnen. Vorab zeichnet sich ein heftiger Streit ab, bei dem die ÖVP eine Entschuldigung von der FPÖ fordert, weil diese die unklaren Aspekte des Falles aufdecken will. Der Volksanwalt Mag. Dr. Christoph Luisser kritisierte bereits im Dezember das mangelhafte Aktenmaterial, das Justiz- und Innenministerium geliefert hatten. Er wies auf zahlreiche Verdachtsmomente hin, die aus den vorliegenden Unterlagen hervorgingen. Die Ermittlungen zu Pilnaceks Tod seien von schwerwiegenden Fehlern geprägt gewesen.

Die Prüfung der Vorgänge begann unter Luisser’s Vorgängerin MMag. Elisabeth Schwetz, die auf die Medienberichterstattung und ein Buch des Publizisten Dr. Peter Pilz reagierte. Der Bereich von Luisser untersucht verschiedene Ressorts, darunter das Innenministerium: „Es war logisch, die polizeiliche Ermittlung um Pilnaceks Tod genauer zu prüfen“, erklärte der Volksanwalt. Pilz’ Buch habe zahlreiche Fragen aufgeworfen, die auf eine unprofessionelle Herangehensweise schließen ließen. Obwohl die Staatsanwaltschaft zunächst wegen des Verdachts auf Fremdverschulden ermittelte und die Obduktion keine eindeutige Todesursache feststellte, setzte die Kriminalpolizei von Beginn an auf Suizid – eine Entscheidung, die eine vollständige Aufklärung verhinderte. Die Frage, ob dies Unfähigkeit oder Absicht war, ist Teil des Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft und wird auch im Untersuchungsausschuss thematisiert.

In seiner Dezember-Pressekonferenz kritisierte Luisser die unvollständige Aktenlieferung durch das Justizministerium (BMJ) und Innenministerium (BMI). Das BMJ lieferte nur selektiv Dokumente, etwa Fotos des Leichnams verschwieg. Diese wären für Verletzungen relevant gewesen, die nicht auf Suizid hindeuten. Das BMI gab gar keine Akten heraus und beschränkte sich auf eine Akteneinsicht im Landeskriminalamt in St. Pölten. Luisser forderte eine gesetzliche Regelung zur Durchsetzung der Hilfeleistungspflicht für die Volksanwaltschaft, einschließlich der Möglichkeit, das Verfassungsgerichtshofs (VfGh) anzurufen.

Aus den gelieferten Akten ergaben sich zahlreiche Verdachtsmomente. Laut Luisser hatte die Polizei bereits am Todestag Pilnaceks keinen Grund, Suizid zu vermuten. Die Obduktion stellte einen Tod durch Ertrinken fest, keine Hinweise auf Gewalteinwirkung. Dennoch wurde von Anfang an ein Suizid angenommen, was gegen die kriminalpolizeiliche Pflicht zur umfassenden Ermittlung verstieß. Die Polizei hätte bis zu neuen Anweisungen der Staatsanwaltschaft ermitteln müssen.

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