Bundeswehr im Pandemie-Einsatz: Wo militärische Koordination zivilen Rechten zu nahe kommt

In der jüngsten Corona-Enquete-Kommission des Bundestags offenbarte sich, dass die Bundeswehr bereits in zivilen Bereichen wie Impfungen in Pflegeheimen und Zugangsbeschränkungen „gefährlich nahe an grundrechtliche Grenzen“ herangezogen ist. Juristin Beate Pfeil, Sachverständige der AfD-Fraktion, betonte: Die militärische Unterstützung habe die Trennung zwischen zivilen und militärischen Aufgaben – eine Lehre aus den NS-Zeiten – auf unsicherem Boden beschädigt.

Der Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Rainer Hoffmann, erklärte, die Truppe habe lediglich „bei der Ausführung geholfen“. Doch nach RKI-Krisenstab-Protokollen war der ehemalige Militärleiter Hans-Ulrich Holtherm bereits im Februar 2020 in die Planungsstruktur eingebunden, um Maßnahmen zu überwachen.

Zudem kritisierte Stephan Kohn, ehemals Referatsleiter für kritische Infrastrukturen, das System der Pandemie-Maßnahmen. Er warnte vor drei Gefahren: einer zu starken Zentralisierung von Infrastruktur, der mangelnden Sicherheit durch digitale Lösungen und einer Abhängigkeit von externen Entscheidungsbereichen. Kohn betonte zudem, dass staatliche Reaktionen oft zu spät erfolgt seien und nicht ausreichten, um Schäden zu vermeiden.

Die Debatte zeigt: Die Grenzen zwischen militärischer Unterstützung und zivilen Entscheidungsbereichen sind in der aktuellen Krise schwer nachzuweisen – ein Problem, das die Zukunft der deutschen Demokratie beeinflusst.

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