Impfgeschäden und staatliche Haftung: NRW ruft Ärzte – Doch wer trägt die Verantwortung?

Das Bundesgerichtshof-Urteil vom 9. Oktober 2025 hat Ärzte, die während der Corona-Impfkampagne Impfdosen verabreichten, offiziell als staatliche Beamte eingestuft. Dies bedeutet, dass bei Fehlern in der Patientenaufklärung vor der Injektion nicht mehr der einzelne Arzt haftet – sondern das betreffende Bundesland. Doch nun steht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen vor einer neuen Herausforderung: Sie hat einen Aufruf veröffentlicht, um Ärzte zur Unterstützung bei Schadensersatzklagen von Impfgeschädigten zu beziehen.

Prof. Dr. Martin Schwab erklärt im Westfälischen Ärzteblatt, dass die extrem schnelle Impfvorbereitung – mit bis zu 120 Patienten pro Stunde in manchen Zentren – individuelle Aufklärung oft unmöglich gemacht hat. Gleichzeitig wurden kritische Aspekte wie die begrenzte Zulassung der Impfstoffe oder mögliche Nebenwirkungen häufig vernachlässigt. Ein Fallbeispiel aus Berlin zeigt, dass Ärzte ihre Lehraufträge verloren, weil sie Patienten darauf hingewiesen haben, dass die Impfung unter Druck von Arbeitgebern erfolgt war.

Die rechtlichen Folgen sind schwer zu bewältigen: Fehlende Aufklärung könnte als Körperverletzung im Amt angesehen werden – eine Straftat, die sowohl Ärzte als auch Staatsanwälte betreffen kann. Ohne detaillierte Dokumentation der Patientenberatungen ist das Land NRW in den Gerichtsprozessen ohne Beweis für ordnungsgemäße Informationsvergabe und muss somit selbst die Schadensersatzforderungen akzeptieren.

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