Abschiebung eines Ex-Is-Terroristen vorerst gestoppt
Die Abschiebung eines verurteilten IS-Mitglieds, einem 39-jährigen Mann aus Tadschikistan, wurde vom Oberverwaltungsgericht in Münster gestoppt. Ursprünglich war der Mann 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er sich der Terrororganisation Islamischer Staat angeschlossen hatte. Bei einer geplanten Abschiebung in der vergangenen Woche kam es zu einem Vorfall in der Polizeiwache, wo der Mann versuchte, sich mit einem Messer zu verletzen und gegen die Beamten Widerstand leistete.
Laut Berichten der Polizei hielt der Mann ein Messer an seinen Hals und beschädigte zudem eine Tür mit einem Stuhl, während er sich eine Verletzung an seinem Bauch zufügte. Nach einem dreistündigen Einsatz gelang es den Spezialeinheiten der Polizei, ihn schließlich unter Kontrolle zu bringen.
Am folgenden Tag stellte der Mann einen Eilantrag, der vom OVG Münster angenommen wurde. Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass dem Mann in Tadschikistan schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, drohen könnten. Eine Sprecherin des OVG betonte, dass in solchen Fällen keine Abschiebung stattfinden dürfe, selbst wenn es sich um verurteilte Straftäter oder mutmaßliche Gefährder handelt.
Obwohl die Entscheidung des Gerichts nicht endgültig ist und zwei weitere Verfahren zur Abschiebung noch offen sind, wurde der Mann zunächst aus der Abschiebehaft entlassen und ist wieder auf freiem Fuß. Die Situation hat politische Reaktionen ausgelöst, und Landrat Olaf Gericke von der CDU äußerte in einer Stellungnahme, dass der Fall die Problematik der aktuellen Rechtslage hinsichtlich Abschiebungen verdeutlicht.
Das Urteil stärkt die Diskussion über die Herausforderungen, mit denen die deutschen Behörden bei der Rückführung von straffälligen Ausländern konfrontiert sind. Politiker und Experten sehen die Gesetzeslage als problematisch, da sie es selbst verurteilten Terroristen erschwert, aus Deutschland abgeschoben zu werden.
Die öffentliche Reaktion und der Diskurs über dieses Thema verdeutlichen das Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Menschenrechten, das im Kontext von Abschiebungen von straffälligen Ausländern in Deutschland diskutiert wird.