Behördenversagen in Wismar: Messerangriff durch bekanntem Intensivstraftäter
Ein erneuter Vorfall in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) wirft ein grelles Licht auf das Versagen der Behörden. Am vergangenen Sonntag wurde eine 63-jährige Frau während eines Spaziergangs unvermittelt mit einem Messer attackiert. Der mutmaßliche Täter, ein 21-jähriger Iraner, hätte sich nicht mehr im Land aufhalten dürfen. Er wurde inzwischen festgenommen. Laut einem Bericht von NIUS ist der Mann kein unbeschriebenes Blatt, sondern verfügt über eine beachtliche kriminalistische Vorgeschichte.
Am Sonntag, den 9. Februar 2025, gegen 10:45 Uhr, war die Frau mit ihrem Hund in der Nähe der Straße Am Torney unterwegs. Plötzlich wurde sie mit einem Messer angegriffen und erlitt eine Stichverletzung von etwa drei Zentimetern am linken Oberschenkel, die im Krankenhaus behandelt werden musste. Zeugen alarmierten sofort die Rettungsdienste und die Polizei, während sie dem flüchtenden Angreifer nachjagten. Die Polizei konnte den Verdächtigen schließlich vorläufig festnehmen.
Am darauffolgenden Tag beantragte die Staatsanwaltschaft Schwerin einen Unterbringungsbefehl gemäß § 126a Strafprozessordnung. In einer Pressemitteilung hieß es, dass es Hinweise gebe, die darauf hindeuten, dass der Beschuldigte zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig gewesen sein könnte.
Der Messerangriff war jedoch nicht der erste Vorfall, an dem der Iraner beteiligt war. Im Dezember 2024 wurde er beim Diebstahl in einem Einkaufsmarkt erwischt, obwohl ihm dort ein Hausverbot erteilt worden war. Bei der Festnahme setzte er Gewalt gegenüber einer Angestellten ein und verletzte auch einen hilfsbereiten Kunden mit einer Flasche. Obwohl der Iraner festgenommen wurde, kam er am selben Abend wieder auf freien Fuß – in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft, obwohl er bereits mehrfach vor der Polizei bekannt war.
NIUS berichtet, dass der 21-Jährige seit dem Sommer 2022 fast 100 Straftaten begangen haben soll. Diese Zahl wurde von der Staatsanwaltschaft bislang weder bestätigt noch dementiert. Neben dem Messerangriff und dem Vorfall im Supermarkt ermittelt die Polizei auch wegen Bedrohung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Fahrens ohne Führerschein, Angriffen auf Vollstreckungsbeamte und dem Erschleichen von Leistungen.
Laut dem Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern ist der Iraner am 23. August 2022 unerlaubt nach Deutschland eingereist und stellte am 22. November 2022 einen Asylantrag. Da der Antragsteller jedoch nicht ausreichend mitarbeitete, wurde das Verfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingestellt. Im September 2024 meldete die Bundespolizei, dass der Mann in einem EU-Land über einen Schutzstatus verfüge. Eine Abschiebung in dieses Land wurde zwar in die Wege geleitet, doch solche Verfahren ziehen sich in Deutschland oft über Monate, und oftmals werden sie letztlich nicht abgeschlossen.
Ein vergleichbarer Fall ereignete sich jüngst in Lüneburg, wo ein 30-jähriger Westafrikaner in nur 30 Tagen 51 Straftaten begangen haben soll. Trotz häufiger Inhaftierungen wurde er stets freigelassen, bis die Staatsanwaltschaft schließlich Hauptverhandlungshaft beantragte und er jetzt in Abschiebehaft sitzt.
Der Umstand, dass der Iraner trotz seines bestehenden Schutzstatus in einem anderen EU-Land weiterhin in Deutschland ist, zeigt eindringlich das Versagen der zuständigen Behörden. Letztlich sind es die Bürger, die unter solchen Mängeln zu leiden haben.