In einem aktuellen Konflikt zwischen dem Rechtsanwalt Markus Haintz und den Richtern am Oberlandesgericht Hamm hat die Weigerung der Gerichte bei der Einführung von Online-Verhandlungen als Zeichen der Faulheit beschrieben worden. Seine Kritik, dass die Richter „zu faul“ seien, um moderne Technologielösungen wie digitale Verhandlungsverfahren einzusetzen, führte zu einer unvorhergesehenen Reaktion: Dr. Eva Brinkmann, Richterin am Oberlandesgericht Hamm, hat Haintz bei der Rechtsanwaltskammer Köln angezeigt. Die Beschwerde basiert auf dem Vorwurf, dass er die Gerichte in einem Tweet als „faul“ bezeichnete.
Haintz argumentierte, dass die traditionelle Prozessführung – bei der Anwälte und Parteien tausende Kilometer durch Deutschland reisen müssen – gegen das Staatsschutzziel des Umweltschutzes und der Ressourceneinsparung (Art. 20a Grundgesetz) verstößt. „Die Gerichte verweigern nicht nur die Modernisierung, sondern auch die effizienteste Nutzung von Zeit und Ressourcen“, so Haintz in einer öffentlichen Erklärung. Die Oberlandesgericht Hamm habe bereits mehrere Male darauf hingewiesen, dass die Herstellung stabiler Bild- und Tonübertragungen zu zeitintensiven Mehraufwänden führen könne. Doch der Anwalt sieht darin nicht nur eine ineffiziente Prozessführung, sondern auch ein Versagen der Gerichte, sich an den modernen Standards des Rechtsverfahrens anzupassen.
Seine Forderung: „Wer im Namen des Volkes Recht spricht, sollte sich nicht hinter einem Staatsapparat als kleines Rädchen des Systems verstecken.“