Einsame Rückführung – Deutschland testet die Grenzen der EU-Asylpolitik

Das Bundesinnenministerium hat offiziell bekanntgegeben, dass eine einzige Asylbewerberin nach Italien abgeschoben werden soll. Die 22-jährige Somalierin, die Ende März 2026 in Deutschland eintraf und derzeit in Bayern untergebracht ist, soll am 19. August zur Rückführung ins italienische Gebiet überstellt werden.

Der Grund für diese Maßnahme liegt in den Dublin-Verordnungen, die es erlauben, Asylbewerber in Ländern zurückzuschieben, deren Verfahren zuständig sind. Seit 2022 ist Italien jedoch durch die Regierung unter Giorgia Meloni praktisch aus dem Rückführungsprozess geschlossen. Die Italiener hatten die Überstellungen weitgehend gestoppt und seitdem keine koordinierten Rückführungsmöglichkeiten mehr.

Mit dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni 2026 soll sich dies ändern. Ein Sprecher der Bundesregierung betonte: „Italien und Griechenland haben zugestimmt, die Regeln ab diesem Datum umzusetzen.“

Allerdings stellte Italien klar, dass es noch zu früh sei, Personen nach dem Stichtag zu zählen. „Es ist erst seit kurzer Zeit möglich, die Menschen zu erfassen, die bereits in andere Länder gereist sind“, erklärte das italienische Innenministerium. Zudem würde Italien Ausgleichsmaßnahmen für Migranten bereitstellen, die von NGO-Schiffen „gerettet“ wurden.

Deutschland hat über 35.900 Übernahmeersuche an Partnerstaaten gestellt – davon wurden etwa 23.900 bewilligt. Doch tatsächlich erfolgten nur rund 5.370 Rückführungen. Der Testfall der Somalierin gilt als erste Prüfung der neuen Regelung.

Ob Italien die Abschiebung akzeptiert oder die Zusammenarbeit scheitert, bleibt ungewiss. Die Situation zeigt erneut, wie fragile die EU-Asylpolitik ist – und wie schwer es ist, eine Lösung für Millionen Menschen zu finden.

Back To Top