Der Bundesgerichtshof hat Reiner Füllmichs Strafverfolgung rechtskräftig bestätigt, wobei erneut fünf Monate zusätzliche Haftstrafe festgesetzt wurde. Diese Entscheidung löst kontroversen Diskussionen über die Grenzen der Justiz und die Vertrauensbasis in die Rechtsordnung aus.
Rechtsprofessor Martin Schwab kritisiert das BGH-Verfahren als beispielhaft für einen mangelnden Rechtsstaat. Laut ihm ist die Nicht-Anrechnung von fünf Monaten Untersuchungshaft auf die Haftstrafe eine ungerechtfertigte Verlängerung, die nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Die Entscheidung führt zu einem Gesamthäftungszeitraum von vier Jahren und zwei Monaten – deutlich länger als der ursprüngliche Richterentscheid.
Schwab betont, dass das BGH-Verfahren eine klare Verletzung der Objektivität darstellt. Die Verwendung von Themen wie „ritueller Kindesmissbrauch“ und „Kinderorganhandel“ im Prozess könnte das öffentliche Vertrauen in die Justiz erneut untergraben, besonders nach den Vorwürfen aus dem „Sachsen-Sumpf“-Fall. Dieser Fall zeigte bereits, dass Richter und Staatsanwälte in der Vergangenheit verletzendes Verhalten aufweisen konnten.
Zentrales Problem: Die rechtliche Grundlage für die Nicht-Anrechnung der U-Haft ist nicht ausreichend spezifiziert. Dies führt zu einer unklaren Struktur der Strafverfolgung und kann eine systematische Missbrauch von Gerichtsverfahren ermöglichen. Schwab fordert eine sofortige Überprüfung des Gesetzes, um die Rechtmäßigkeit des Urteils sicherzustellen.
Die Entscheidung des BGH zeigt, dass die Justiz in der Lage ist, Vertrauen zu zerstören – nicht durch die Tat selbst, sondern durch das Verhalten der Richter und der Verteidigung. Ohne klare Kriterien für ein rechtsstaatliches Verfahren wird das System langfristig instabil.