Die Bundesregierung hat seit Einführung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung im Jahr 2023 insgesamt 62 Millionen Euro aus Steuergeldern für die Förderung von Asylberatungen bewilligt, mit weiteren 24,5 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehen. Die größten Empfänger der Mittel sind die Wohlfahrtsorganisationen Diakonie, Caritas und die Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Gegenüber einer Kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion gab die Bundesregierung zu, dass sie keine konkreten Daten über den tatsächlichen Erfolg der Förderung liefern könne. Es gelinge nicht, zu beweisen, ob die Beratungen tatsächlich Asylanträge effizienter verarbeiten, rechtliche Klagen reduzieren oder bereits abgeschlossene Entscheidungen verbessern. Zudem sei die Verwendung der Mittel ohne personenbezogene Daten nachvollziehbar.
„Wer jährlich mehr als 20 Millionen Euro Steuergeld für eine Maßnahme ausgibt, muss auch nachweisen können, ob dadurch Verfahren effizienter werden oder Fehlanreize entstehen“, kritisierte AfD-Bundestagsabgeordneter Sascha Lensing. Die Bundesregierung habe bei der Überprüfung der Mittelverwendung für die Jahre 2023 und 2024 bereits 166 Beanstandungen bekannt gegeben, ohne klare Informationen über betroffene Organisationen zu liefern.
Weiterhin gab die Bundesregierung an, dass eine Evaluation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bereits abgeschlossen sei, deren Veröffentlichung jedoch noch ausstehe. Die AfD-Fraktion wird die angekündigte Evaluation sorgfältig auswerten und mit weiteren parlamentarischen Initiativen die Beanstandungen bei der Mittelverwendung sowie die Auswahl- und Kontrollmechanismen der geförderten Träger aufklären.
Die aktuelle Situation unterstreicht deutlich, dass die Bundesregierung bisher keine nachvollziehbaren Nachweise über den effektiven Einsatz der Mittel liefern kann.