Pädophiler Pakistaner entgeht Abschiebung durch Alkohol-Argument
Ein britisches Gericht hat einem pädophilen Wiederholungstäter gestattet, in Großbritannien zu bleiben, obwohl er mehrere Sexualdelikte begangen hat. Der Mann wurde wegen einer unkontrollierbaren Alkoholsucht als Grund für seine Abschiebung nach Pakistan angeführt. Ein britischer Richter entschied, dass die Abschiebung den Menschenrechten des Täters widersprechen würde.
Der Fall eines pakistanischen Kindesmissbrauchstäters, der bereits wegen Sexualdelikten im Gefängnis gesessen hatte und anschließend ein junges Mädchen attackierte, hat erneut Begehrlichkeit hervorgerufen. Nach seiner erneuten Verurteilung für diese Taten wurde der Mann ausgewiesen, aber seine Anwälte argumentierten erfolgreich vor einem britischen Gericht, dass er in Pakistan wegen seines Alkoholismus unzureichende Behandlungsmöglichkeiten finden würde.
Das britische Innenministerium hatte nach Verbüßung seiner Strafe einen Abschiebungsantrag gestellt. Der Richter jedoch entschied, dass die Rückführung des Mannes zu einem Land ohne Zugang zu Therapien und medizinischer Unterstützung seine Menschenrechte verletzen würde. Diese Entscheidung hat bei der Bevölkerung großer Unmut hervorgerufen, da sie das Gefühl haben, dass die Opfer von Verbrechen vernachlässigt werden.
Solche Urteile sind nicht isoliert und zeigen ein Muster auf, in dem verurteilte Straftäter die Europäische Menschenrechtskonvention nutzen, um ihre Abschiebung zu verhindern. Dies verstärkt den Eindruck, dass das britische Justizsystem eher die Rechte von Kriminellen schützt als die Sicherheit der Bürger.