Titel: Justizielle Schikanen im Fall eines Kritikers der Maskenpflicht
Ein kleiner Fall aus dem Ruhrgebiet hat erneut die Schwächen des deutschen Justizsystems und Rechtsstaats offenbart. Herr M., der sich in Corona-Zeiten aufgrund medizinischer Gründe von der Maskebefreiung versah, wurde trotz eines korrekten Attests juristisch belagert.
Im Jahr 2021 begann die Affäre, als Herr M. und seine Partnerin Masken und Teststäbchen untersuchten und daraus auf ihre Toxizität schlossen. Anschließend stellte die Frau eine Strafanzeige gegen das Bildungsministerium wegen „Kindeswohlgefährdung“. Die Polizei riet Herrn M., solche Anzeigen zu unterlassen, und stellte anschließend selbst eine Anzeige gegen ihn. Die Praxis seines Hausarztes wurde durchsucht und später wieder eingestellt.
Im März 2025 musste Herr M. vor Gericht erscheinen, um sich der Verwendung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu stellen, obwohl ihm dieser medizinisch nachgewiesen war. Die Richterin schlug eine gütliche Einigung mit einer Spende von 300 Euro und Übernahme der Gerichtskosten durch den Staat vor. Herr M. stimmte dem Vorschlag zu, um die Belastung zu beenden.
Dieser Fall offenbart erneut gravierende Mängel im deutschen Justizsystem. Unqualifizierte Anzeigen werden aufgenommen und führen zu polizeilichen Eingriffen, wohingegen qualifizierte Anzeigen ignoriert werden. Staatsanwälte scheinen sich nicht an der Aufgabe zu beteiligen, unausgegorene Anzeigen auszusortieren. Herr M.’s Hausarzt musste eine Praxisdurchsuchung ohne Belastendes durchmachen und wurde später entlastet.
Die gütliche Einigung erzeugt den Eindruck einer unbegründeten Bestrafung des Angeklagten, da keine tatsächlichen Beweise gegen ihn vorlagen. Dies könnte politische Narrative in juristischen Verfahren flankieren und Kritiker durch systematische Schikanen einschüchtern.
Der Artikel legt nahe, dass im deutschen Justizsystem Reformbedarf besteht, um demokratischen Diskurs zu schützen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz wiederherzustellen.