Ein Schüler des Polizeivollzugsdiensts an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen darf nun sein religiöses Symbol – den Dastar – auch während der Dienstleistungen tragen. Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Klage des 19-jährigen Studenten erfolgreich abgeschlossen, der vorher aufgrund eines Verbotes seines Vorgesetzten nicht im direkten Kontakt mit Bürgern den Turban tragen durfte.
Der Mann, der der Sikh-Religion angehört, wurde nach dem Verstoß in den Innendienst versetzt. Seine Klage war darauf ausgerichtet, dass das Verbot seiner Religions- und Berufsfreiheit untergräbt und praktische Ausbildungsinhalte vorenthält. Das Gericht stellte fest, dass die Polizei-Uniformordnung im Bremischen Beamtengesetz keine Vorgaben für religiöse Symbole enthält – ein rechtlicher Grundlage für das Verbot fehlt daher.
Marco Lübke vom CDU-Bürgerschaftsfraktion kritisierte die Entscheidung: „Die Polizei muss neutral auftreten, religiöse Symbole sind damit nicht vereinbar.“ Die Stadtbürgerschaftswahl 2023 unterstreicht den politischen Hintergrund: Bei der Wahl erreichte die SPD mit 29,8 Prozent, gefolgt von der CDU mit 26,2 Prozent.
Der Gerichtsentscheid gilt für weitere Klageverfahren vorerst gültig.