Schloss Vösendorf: Ermahnung wegen öffentlichen Urinierens eskalierte zu einem brutalen Gewaltakt – Drei Jugendliche verurteilt

Im Schlosspark Vösendorf ereignete sich im Mai 2026 ein Vorfall, der binnen Minuten von einer leichten Aufforderung zur schweren Körperverletzung führte. Ein Physiotherapeut, unterwegs mit seiner Lehrerin und Mutter, bemerkte einen Jugendlichen, der gegen die Schlossmauer urinierte. Nach einer höflichen Ermahnung reagierte das Gruppengeschehen katastrophal: Fünf Jugendliche stürzten sich auf den Mann, schlugen ihn mit Härte und traten ihm ins Gesicht.

Der 35-jährige Betroffene erlitt Serienrippenbrüche, einen Lungenriss, Platzwunden sowie psychische Traumata. Zwei Monate lang war er Krankenstand, und die Behandlung läuft weiterhin auf. Im Prozess am Wiener Landesgericht wurden drei Jugendliche zur Verantwortung gezogen – ein 15-jähriger Syrer, der erst wenige Tage vor dem Vorfall aus der Haft entlassen worden war, ein 14-Jähriger und ein 16-jähriger Slowake.

Die Angeklagten gaben eine Version vor, die sich von der tatsächlichen Situation deutlich unterschied. Sie behaupteten, der Physiotherapeut habe den „Wildpinkler“ rassistisch beschimpft und ihn angegriffen, und hätten lediglich in Notwehr reagiert. Die Richterin entpries jedoch: „Die drei Jugendlichen zeigten null Empathie und bagatellisierten die Gewalttaten.“

Der 15-jährige Syrer erhielt zwei Jahre Haft, der 16-jährige Slowake 20 Monate, und der 14-Jährige ein Jahr bedingt. Ein 12-jähriger Syrer, der als Teilnehmer im Prozess erschien, wurde nicht strafrechtlich verfolgt, da er strafunmündig war.

Die Zeugin berichtete über respektlose Verhaltensweisen der Angeklagten – ein zwölfjähriger Junge rief im Gerichtssaal: „Ihr könnt mir gar nichts machen.“ Die Lehrerin musste das Gerichtsgebäude durch einen Nebenausgang verlassen.

Der Vorfall zeigt, dass die Strafunmündigkeit nicht mehr ausreicht. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren muss eine andere Lösung gesucht werden als der simple „zu jung“-Begriff.

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