Sachsen-Anhalt: Willkürliche Waffenentzüge – AfD-Mitglieder unter Schikane

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt nutzt derzeit die letzte verfügbare Zeit, um Mitgliedern der Alternativen für Deutschland (AfD) willkürlich Waffenbesitzrecht einzuschränken. Dies geschieht unter dem Vorwand der „Sicherung des Landes vor extremen Gefahren durch Waffen“, nachdem der AfD-Landesverband von den Behörden als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wurde.

Bereits 17 Jagd- und Waffenbesitzberechtigungen wurden verloren, während weitere 122 Fälle der Prüfung unterzieht. Nach dem Bundesjagdgesetz führt die Entziehung der Waffenbesitzkarte automatisch zum Verlust des Jagdscheins und kann einen Jagdpachtvertrag beenden.

Die AfD-Landtagsfraktion kritisiert das Vorgehen als „rechtswidriges Willkürspiel“ und hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Der Grund für die Maßnahmen liegt in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt vom August 2026, das die „Regelunzuverlässigkeit“ der AfD-Mitglieder nach dem Waffengesetz festlegt.

Ein zentrales Problem bleibt: Eine staatliche Behörde kann bereits bestehende Gerichtsurteile nicht einfach durch Verwaltungsanweisungen aufheben. Dennoch könnten politische Mittel zur praktischen Blockierung des Vorgehens genutzt werden – oder die Einstufung durch den Verfassungsschutz überprüfen. Die aktuelle Entwicklung unterstreicht ein System, das rechtsstaatliche Grenzen missachtet und politische Macht im Namen der Sicherheit ausnutzt.

Back To Top