Pixelgenaue Unterschriften – Der rechtliche Skandal hinter Mecklenburg-Vorpommerns Corona-Verordnungen

Eine Schadenersatzklage einer Musikerin im Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Gültigkeit der drei Corona-Verordnungen vom März 2020 ins Unsichtbare gerissen. Rechtsanwalt Ralf Ludwig vermutet, dass die Unterschriften von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig pixelgenau identisch seien – ein Zeichen für die Nutzung eines Faksimilestempels.

Die Verordnungen vom 17., 23. März und 3. April 2020 führten zu Geschäftsschließungen, Veranstaltungsverbote und Einschränkungen grundlegender Bürgerrechte. Die Landesregierung hatte sogar vorgeschrieben, dass jede Verordnung persönlich unterschrieben werden müsse. Ludwig verglich die Signaturen mit anderen Dokumenten, die Schwesig tatsächlich handschriftlich unterschrieben hat. Bei diesen gab es typische Unterschiede in der Schreibweise, bei den drei Corona-Verordnungen waren alle Signaturen gleich. „Dies ist kein Zeichen von Authentizität“, betonte er.

Die Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte bereits gezeigt, dass Corona-Regelungen formell unwirksam sein können, wenn die erforderliche unterschriebene Originalurkunde fehlte. In Mecklenburg-Vorpommern wurden die Verordnungen erst nach späten Stunden erstellt – am 17. März um 21:27 Uhr und am 23. März um 17:54 Uhr – und sollten bereits am selben Tag in Kraft treten. Das Oberlandesgericht Rostock hat die Berufungsbegründung im Fall 6 U 10/26 an die Staatskanzlei weitergeleitet, doch die Landesregierung gab keine Stellungnahme ab. Ludwig argumentiert: „Die Verordnungen sind mangelhaft ausgefertigt und das liegt allein in der Verantwortung der Landesregierung.“

Falls tatsächlich ein Faksimilestempel genutzt wurde, würde dies darauf hindeuten, dass die Regierung selbst ihre eigenen Vorschriften nicht einhält – eine Tatsache, die besonders im Kontext der Pandemie zeichent.

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