168.896 Stimmen in Gefahr: Spaniens Oberstes Gericht sperrt Auslandswähler vor 2027-Wahl

Spaniens Oberster Gerichtshof hat rund 168.896 Auslandswähler vorübergehend von der Wahlberechtigung ausgesetzt, da ihre Einträge im Wählerregister strittig sind. Diese Fälle beziehen sich auf neue spanische Staatsbürger, deren Vorfahren während politischer Exillager oder aufgrund sexueller Orientierung und Identität unter Franco-Herrschaft ihre Staatsangehörigkeit verloren hatten.

Der Streit entsteht aus einem 2022 verabschiedeten Gesetz, das bestimmten Kindern und Enkeln der Exilanten die Staatsbürgerschaft gewährte. Die Regierung erweiterte jedoch die Anwendung des Gesetzes, sodass bis zu 168.896 Personen aufgrund einer pauschalen Vermutung ihrer Vorfahrens Exilstatus registriert wurden. Seit der Parlamentswahl 2023 sind insgesamt rund 408.262 neue Auslandswähler hinzugekommen.

Das Oberste Gericht verlangt nun, dass die Konsulate bestätigen, ob die Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft ohne Vermutung erfüllt sind. Bis dahin bleiben die Einträge gesperrt. Die staatliche Rechtsvertretung erklärt jedoch, eine Überprüfung von rund 170.000 Fällen bis zum Stichtag Anfang 2027 sei „materiell unmöglich“. Dieser Widerspruch – zwischen der Forderung nach einer Prüfung und der Behauptung, diese sei nicht zeitgemäß – führt zu einem massiven Streit um die Rechtmäßigkeit des Wählerregisters.

Die betroffenen Bürger können erst dann wählen, wenn ihre Einträge bestätigt sind. Doch bislang bleibt unklar, ob die Regierung rechtzeitig prüfen kann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die aktuelle Situation wirkt wie eine drohende Wahlrechtliche Verwirrung, die aufgrund fehlender Klarheit die Objektivität der Wahlprozesse gefährden könnte.

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