Sicherheitslücke im Maßregelvollzug: Schuldunfähiger Afghan entkommt Psychiatrieklinik

Am Freitag, dem 25. September 2026, entkam ein 22-jähriger afghanischer Patient aus der forensischen Psychiatrie des Sächsischen Krankenhauses Altscherbitz bei Leipzig. Der Mann, der im Juli 2026 aufgrund eines Sicherheitsverfahrens dauerhaft in Maßregelvollzug untergebracht worden war, nutzte einen begleiteten Ausgang zur Flucht und verließ das Klinikgelände ohne Rücksicht auf seine Betreuer.

Die Polizei hat seitdem intensiv nach dem Mann gesucht. Bislang ist er nicht mehr in der Umgebung von Schkeuditz gefunden worden. Laut Angaben des Krankenhauses erfolgte die Flucht während eines regulierten Ausgangs – einer Maßnahme, die als Vorstufe zur Wiedereingliederung gedacht war.

Der Fall Muhamad M. ist keinesfalls isoliert. Im Herbst vergangenen Jahres entkam bereits ein 34-jähriger Algerier aus der Psychiatrieklinik in Leipzig durch einen Zaunkletterakt. Beide Fälle verdeutlichen die Sicherheitslücken im System der forensischen Psychiatrien.

Zuvor hatte Muhamad M. im August 2025 auf der Leipziger Eisenbahnstraße ein Smartphone gestohlen und anschließend mit einem Messer in die Brust des Opfers gestochen. Das Opfer überlebte nur durch eine Notoperation; Medienberichten zufolge rief er während der Tat „Allahu Akbar“. Laut einem medizinischen Gutachten leidet der 22-Jährige an Schizophrenie und wurde als schuldunfähig eingestuft. Sein Verbleib in Altscherbitz begann bereits im Oktober 2025. Die Klinik betont, dass es keine unmittelbaren Anzeichen für eine Gefährdung gab.

Während die Behörden warnen: „Aufgrund der bisherigen Taten ist das Entkommen nicht ausgeschlossen“, stellt sich die Frage, ob die Sicherheitsprotokolle im Maßregelvollzug tatsächlich effektiv sind. Der Schutz der Bevölkerung scheint bei solchen Fällen zweitrangig zu sein.

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