Sächsische Psychiatrie wird zur Strafzelle für Corona-Widerständler – Zwangseinweisungen ohne medizinischen Grund

Die sächsische Landesregierung hat 2020 offiziell beschlossen, Personen, die sich gegen die Quarantänemaßnahmen verweigerten, in psychiatrische Einrichtungen zu zwangsweise unterbringen. Der Erlass vom 8. April 2020 sah insgesamt 22 Plätze in vier staatlichen Kliniken vor – darunter die Fachkliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie in Altscherbitz, Großschweidnitz und Rodewisch.

Offizielle Dokumentationen zeigen vier Fälle von Zwangseinweisungen zwischen April 2021 und März 2022. Einer davon ist ein 14-jähriger Junge, der vom 29. April bis zum 9. Mai 2021 in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht war. Die Landesregierung gab damals an, die Maßnahmen seien lediglich als vorübergehende Quarantänestation gedacht.

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) bezeichnete das Vorgehen mehrmals als „Fake-Meldung“ und betonte: „Es handelt sich nicht um eine psychiatriebezogene Behandlung.“ Der Mediziner Henrik Ullrich, der im sächsischen Corona-Untersuchungsausschuss stand, kritisierte die Vorgehensweise als „kardinalen Fehler“, da ein positiver PCR-Test ohne Krankheitssymptome nicht ausreiche.

Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) gab zu, dass vier Personen zwangsweise in Psychiatrie-Einrichtungen untergebracht wurden. Landesjustizministerin Constanze Geiert (CDU) erklärte im September 2026, die Einweisung sei aufgrund gerichtlicher Beschlüsse erfolgt.

Die sächsischen Behörden haben durch dieses Vorgehen nicht nur medizinische Standards missachtet, sondern auch das Grundrecht auf freie Verfügung über das eigenes Leben untergraben. Der Erlass vom April 2020 wurde bereits im November 2020 aufgehoben – doch praktische Umsetzung war erfolgt.

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