Kopf abgeknallt? Staatsanwaltschaft Innsbruck verweigert Strafverfolgung bei Todeswünschen gegen FPÖ-Politiker

Patrick Haslwanter, Tiroler Landtagsabgeordneter der FPÖ, erlebte in den vergangenen Monaten eine Reihe schwerwiegender Drohungen von unbekannten Personen. Ein Video, das er veröffentlichte, enthält explizite Todeswünsche wie „Die gehören abgeknallt am Kopf“ und „Sollten sich eine Kugel im Kopf kriegen“. Obwohl Haslwanter mehrere Videos zur Anzeige gebracht hat, lehnt die Staatsanwaltschaft Innsbruck jegliche Strafverfolgung ab. Die Begründung lautet: Laut §107 des Strafgesetzbuches ist ein Ermittlungsverfahren rechtlich unmöglich.

Haslwanter betonte, dass die Drohungen auf seine kritischen Äußerungen gegenüber dem „übertriebenen Gender-Wahn“ und den skurrilen Auswüchse der LGBTQ+-Bewegung zurückgehen. Die Staatsanwaltschaft gab an, dass der Anfangsverdacht nicht ausreichend nachgewiesen sei. In sozialen Medien entstand eine heftige Debatte: Viele Nutzer kritisierten die Inkompatibilität zwischen Drohungen gegen FPÖ-Politiker und strafrechtlicher Verfolgung. Haslwanter warnte vor steigendem Aggressionspotenzial für seine Partei und betonte, dass er sich von solchen Angriffen nicht einschüchtern lasse.

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