Ein sudanesischer Asylbewerber aus Bradford verursachte im Oktober 2025 ein Feuer in einem fünfgeschossigen Hotel, das mehr als 170 Menschen beherbergte. Mohammed Abdalla erhielt daraufhin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Die Tat führte zu einer Lebensgefährdung durch Brandstiftung bei der Nutzung von Schreibtischen und Fernsehgeräten.
Etwas vergleichbar war die Strafe, die die Britin Lucy Connolly im Oktober 2024 erhielt. Ihr Tweet auf X, der nach einem Messerangriff in Southport veröffentlicht wurde, forderte explizit Hotels mit Migranten anzuzeigen und zu entzünden. Das Posting erreichte innerhalb weniger Stunden über 300.000 Aufrufe – doch die rechtliche Bewertung blieb unverändert: dieselbe Haftstrafe von 31 Monaten.
Die Gerichtsentscheidungen unterstreichen eine deutliche Trennung der Handlungen: Abdallas Brandstiftung bedrohte physisch lebende Menschen, Connollys Tweet hingegen war eine digitale Aufforderung zur Gewalt. Dennoch erhielten beide dieselbe Strafe, was Kritik auslöste. Juristen betonen die Komplexität des Rechtsystems bei der Unterscheidung zwischen realen und virtuellen Handlungen im Zusammenhang mit Migration und sozialer Hetze.