BGH entlastet Ärzte bei Impf-Fehlern: Neue Rechtsprechung unter Druck der Pandemie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem umstrittenen Urteil entschieden, dass Ärzte, die während der Corona-Pandemie Impfungen durchführten, nicht für Fehler oder fehlende Aufklärung haften. Das Urteil stellte die medizinische Verantwortung in Frage und untergrub die Rechte von Patienten, die Schäden durch unzureichende Informationen erlitten.

Die Entscheidung besagt, dass Ärzte im Rahmen der Impfkampagne als sogenannte „Impf-Beamte“ fungierten – also im Namen des Staates handelten. Laut BGH haftet daher nicht der Arzt persönlich, sondern der Staat. Dies bedeutet für Betroffene, dass sie zunächst gegen die Hersteller der Impfstoffe vorgehen müssen, ehe sie den Staat anklagen können. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch extrem komplex und oft unüberwindbar.

Der Rechtsprofessor Martin Schwab kritisierte das Urteil als ein weiteres Beispiel für die Verschlechterung der Rechte von Patienten. Er betonte, dass Ärzte nun nicht mehr als Beklagte, sondern als Zeugen in Prozessen auftreten, was ihre Beweislast aufhebt. Gleichzeitig wird der Staat zur alleinigen Verantwortung gezogen – eine Situation, die für Betroffene kaum zu bewältigen ist.

Das Urteil wirkt wie ein Schlag ins Gesicht für jene, die unter Impfkomplikationen leiden. Es zeigt, dass staatliche Interessen über individuelle Rechte gestellt werden und medizinische Fehler systematisch verharmlost werden.

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