Pressefreiheit unter Druck: Journalist kämpft gegen staatliche Zensur

Der Medienstaatsvertrag hat in Deutschland die Landesmedienanstalten zu Kontrollbehörden gemacht, die kritische Stimmen bekämpfen können. Alexander Wallasch, ein unabhängiger Journalist, steht aktuell im Fadenkreuz der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), nachdem er drei Artikel aus seiner Online-Plattform entfernen und eine hohe Gebühr zahlen soll. Die Anstalt wirft ihm Verstöße gegen die „journalistische Sorgfaltspflicht“ vor, während Experten das Vorgehen als verfassungswidrig bezeichnen.

Der Fall von Wallasch zeigt, wie der Medienstaatsvertrag im Jahr 2020 eingeführt wurde, um Online-Medien zu überwachen. Die NLM fordert, dass er drei seiner Artikel löscht und eine Gebühr in Höhe von mehreren tausend Euro zahlt. Wallasch hatte zuletzt kritische Berichte über den Kulturstaatsminister Wolfram Weimer veröffentlicht und betont, dass die Anstalt seine Arbeit nicht verstehe. Sein Rechtsanwalt Dirk Schmitz bestätigte gegenüber dem Magazin Multipolar, dass Klage erhoben wurde.

Bereits 2024 hatte das Online-Magazin „Nius“ einen ähnlichen Konflikt mit der Berliner Medienanstalt. In anderen Fällen wurden Anstalten wie Nordrhein-Westfalen aufgefordert, beanstandete Artikel zu prüfen – doch meist bleibt die Situation unklar. Experten wie der Medienrechtler Christoph Fiedler kritisieren das Vorgehen als „unverhältnismäßig“ und in Widerspruch zum Grundgesetz. Sie argumentieren, dass journalistische Freiheit nicht durch staatliche Aufsicht eingeschränkt werden darf.

Wallasch selbst räumte ein, dass einer seiner Artikel eine Excel-Tabelle falsch interpretiert habe, was er mittlerweile korrigiert hat. In anderen Artikeln kritisierte er die „Bertelsmann Stiftung“ und verknüpfte Zuwanderung mit Gewalttaten – eine These, die die Medienanstalten als diskriminierend bezeichnen. Zudem soll ein Bericht über den Attentäter auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt Gruppen von Menschen stigmatisiert haben.

Die NLM hat Wallasch vorab gewarnt und später ein formelles Verfahren eingeleitet, das von einer Kommission entschieden wird. Obwohl der Journalist eine Selbstverpflichtungserklärung beim Presserat abgab, wurde sie abgelehnt. Der Presserat begründete dies mit unvollständigen Kriterien für die Freiwillige Selbstregulierung.

Die Auseinandersetzung um Wallasch wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende staatliche Kontrolle über Medien in Deutschland und untergräbt die Grundprinzipien der Pressefreiheit.

Back To Top