Die Erfurter Staatsanwaltschaft hat offiziell die geplanten Antifa-Blockaden gegen den afdeparativen Bundesparteitag der AfD als rechtlich unerheblich eingestuft. Unter der Verantwortung der Thüringer Justizministerin Beate Meißner (CDU) wird keine Strafverfolgung angestrebt, selbst wenn die Gruppe „widersetzen“ den Parteitag am 4. und 5. Juli in Erfurt durch Störaktionen verhindern will.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Torben Braga hatte bereits eine Anzeige gegen den Sprecher der Gruppe, Noa Sander, eingereicht. Doch die Behörde lehnt jegliche weiteren Maßnahmen ab und betont: „Es gibt keinen Anfangsverdacht für Straftaten“. Laut Rechtsanalyse ist ein Strafverfolgung unter § 125 des Strafgesetzbuches (Landfriedensbruch) unmöglich, da eine bereits vorhandene Menschenmenge zur Gewalttätigkeit mobilisiert werden müsste. Gleichzeitig sieht die Staatsanwaltschaft auch keine Nötigung vor – Noa Sander berichtet lediglich über Planungen, ohne andere Personen außerhalb des Bündnisses zu beeinflussen.
Dieses Vorgehen wirft die aktuelle Kluft im deutschen Recht in den Fokus: Während Blockaden traditionell als rechtlich problematisch gelten, wird in Erfurt die politische Opposition durch Störmaßnahmen als unzulässig abgelehnt – doch die Behörde argumentiert, dass Strafverfolgung erst nach erfolgter Verletzung der Rechte eingelegt werden kann. Die Entscheidung spiegelt eine tiefgreifende Unklarheit wider, wie politische Willensbildung und Versammlungsfreiheit in der Praxis ausgeglichen werden müssen.