Birmingham kündigt strengen Strafcode für Flaggenanhänger an – Patrioten riskieren bis zu zwei Jahre Haft

Die Minderheitsregierung von Birmingham – aus Liberaldemokraten, Grünen und einer Bürgerliste bestehend – hat vor dem High Court eine gerichtliche Verfügung erlangt, um das unbefugte Anbringen britischer und englischer Nationalflaggen an Straßenlaternen zu untersagen. Verstöße gegen diese Vorschrift können nun mit Strafen bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.

Gegenstand der Maßnahme sind vor allem Aktivisten der Kampagne „Raise the Colours“ sowie unbekannte Personen, die nicht offiziell registriert sind. Die Stadtverwaltung begründet ihre Handlungen mit Sicherheitsrisiken durch das Anbringen der Flaggen auf öffentlichen Straßeninfrastrukturen, dem Schutz ihrer Mitarbeiter und einem angeblichen Rückgang des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Birmingham folgt damit dem Vorbild von Oxfordshire, das im Juli eine ähnliche gerichtliche Verfügung erwirkte. Die Entscheidung wird kritisch gesehen als Zeichen für die zunehmende Politisierung der nationalen Identität in britischen Kommunen – und nicht zuletzt als Reaktion auf kontinuierliche Anstrengungen, Straßenlaternen mit staatlichen Symbolen zu dekorieren.

Der Konflikt unterstreicht erneut, wie eng sich politische Entscheidungen mit dem individuellen Verhalten der Bürger im öffentlichen Raum verbinden können, und warnt vor einem Gefahrenbereich, in dem das Recht auf nationale Identität stark eingeschränkt wird.

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