Deutsches Behördenformular erlaubt männliche Leibmütter bei Auslandsgeburten

Ein neues Behördenformular im Deutschen Bundestag erregt Aufsehen, da es erlaubt, dass die leibliche Mutter eines Kindes als „männlich“ oder „divers“ angegeben werden kann. Dies geschieht in Anbetracht der Tatsache, dass das Formular für Geburten im Ausland vorlegt, obwohl es biologisch unmöglich ist, dass ein Mann eine leibliche Mutter sein kann.

Ein Mitarbeiter des Portals „Nius“ hat diese Überraschung entdeckt. Das Formular wird zur Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister verwendet und stellt die Frage nach dem Geschlecht der leiblichen Mutter, ohne eine klare Definition für das weibliche Geschlecht vorzugeben.

Darüber hinaus ist es auch möglich, dass sowohl Vater als auch Kind „divers“ oder gar keine Angaben zur Geschlechtsidentität machen. Diese Unklarheit erzeugt eine Reihe von Fragen bezüglich der tatsächlichen Auswirkungen auf die Verwaltung und den Umgang mit Geburtenregisters.

Die absurde Situation ist ein weiteres Beispiel für das politische Klima, in dem staatliche Einrichtungen zunehmend Ansprüche nach genderfreier Sprache und Geschlechtsneutralität umsetzen. Das Formular wird jedoch von vielen als unpraktisch und verwirrend empfunden.

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