Die Grüne Attacke auf persönliche Privatsphäre und Meinungsfreiheit
In einem neuen Vorfall, der die Grenzen der politischen Auseinandersetzung überschreitet, sind die österreichischen Grünen ins Visier geraten. Sie veröffentlichten das private E-Mail eines unbescholtenen Bürgers, das auf das Jahr 2010 zurückgeht. Der Betroffene, Rene Schimanek, trat zuletzt als Büroleiter des Präsidenten des Nationalrats, Dr. Walter Rosenkranz von der FPÖ, in Erscheinung. In dem besagten E-Mail sind keinerlei strafrechtlich relevanten Inhalte zu finden, die man ihm anlasten könnte.
Die österreichischen Medien, die sich oft als Schiedsrichter in politischen Konflikten inszenieren, scheinen in diesem Fall nicht kritisch zu hinterfragen, was richtig oder falsch ist, insbesondere wenn es um die FPÖ geht. Man stelle sich vor, man würde in einer Funktion für die Freiheitlichen tätig sein und die Grünen würden die persönliche Kommunikation von vor 15 Jahren in die Öffentlichkeit ziehen. Genau das ist im Fall Schimanek geschehen.
Problematisch ist nicht das E-Mail selbst, sondern die Reaktionen mancher Empfänger. Diese Form der Sippenhaft stellt eine klare Grenzüberschreitung dar. Die Grünen, ebenso wie die unterstützenden linken Medien, scheinen sich nicht darüber bewusst zu sein, dass sie sich in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Die moralische Überlegenheit, die sie sich anmaßen, führt dazu, dass sie alternativlose Meinungen in einer demokratischen Gesellschaft unterdrücken.
Die Veröffentlichung des E-Mails geschah über eine parlamentarische Anfrage eines bekannten grünen Politikers, Lukas Hammer. Sollte die Veröffentlichung rechtlich fragwürdig gewesen sein, würde seine parlamentarische Immunität ihm den Schutz vor möglichen Folgen gewähren. In Österreich ist der § 118 StGB eine gesetzliche Bestimmung, die das Briefgeheimnis schützt.
Das besagte E-Mail, das Schimanek am 7. Mai 2010 an Freunde schickte, wurde von denjenigen, die es nun verwenden, um ihn zu diskreditieren, als potenziell problematisch stilisiert. Ein genauer Blick auf den Inhalt zeigt jedoch, dass er lediglich auf eine Dokumentation im Fernsehen hinwies und seine Bedenken hinsichtlich Geschichtsfälschung äußerte. In diesem Kontext beharrte er auf die Tatsache, dass er weder den Nationalsozialismus verherrlichte noch verbotene Ausdrücke verwendete.
Nach dem E-Mail wurden einige unbescholtene Kommentare ausgetauscht, wobei Rückschlüsse auf die Person Schimanek in keiner Weise zulässig sind. Besonders fragwürdig ist die Methode, mit der solche Äußerungen anschließend skandalisiert werden, als müsste der Empfänger für die Denkweise anderer Menschen geradestehen.
Wie dieser Vorfall zeigt, scheint bei einem politischen Einfluss der Grünen die Gefahr einer Abkehr von demokratischen Prinzipien zu bestehen. Auch die Handlungen der österreichischen Justiz unter grüner Führung lassen besorgniserregende Tendenzen erkennen. Der Fall des Chefredakteurs von Report24, Florian Machl, der wegen Majestätsbeleidigung belangt wird, verdeutlicht diesen Trend.
Das Vorgehen gegen unliebsame Meinungen wird durch anscheinend ideologisch motivierte Gesetze gefördert, die ursprünglich zum Schutz vor extremistischen Ideologien gedacht waren, nun aber zur Verfolgung harmloser Äußerungen genutzt werden. In einer Zeit, in der das Verbreiten von Meinungen über soziale Medien weitverbreitet ist, könnte dies einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen, der ohnehin bestehende Sorgen um die Meinungsfreiheit neue Nahrung geben würde.
Die Wähler der Grünen müssen sich bewusst sein, dass sie damit zur Etablierung einer Meinungsdiktatur beitragen. Dieser Partei scheinen jegliche Empathie und Respekt vor unterschiedlichen Meinungen abhandengekommen zu sein. Wer die Grünen wählt, steht nicht nur hinter ihren Positionen, sondern auch für die Abwertung des Diskurses in einer modernen Gesellschaft.
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