Endgültiger Freispruch: Der Koran-Verbrenner bleibt ungestraft nach britischer Entscheidung

Im Oktober 2025 hob das britische Oberstes Gericht die Verurteilung von Hamit Coskun – einem 51-jährigen armenisch-kurdischen Asylbewerber aus der Türkei – endgültig auf. Der Mann hatte am 13. Februar 2025 in Knightsbridge in London publik gemacht, indem er den Koran verbrannte und mit den Worten „Der Islam ist die Religion des Terrorismus“ sowie „Fuck Islam“ protestierte.

Zunächst wurde Coskun im Juni 2025 von der britischen Staatsanwaltschaft (CPS) wegen angeblich religiöses Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung verurteilt. Die Regierung versuchte damit, ein geheimes Blasphemie-Gesetz in die Praxis zu bringen. Doch gleichzeitig entstand eine paradoxen Situation: Während der Prozess vor Gericht stattfand, wurde Coskun von einem extremisten Angriff mit Messer bedroht. Der Täter blieb unstrafbar – ein Zeichen für die fehlende staatliche Schutzwirkung bei einer solchen Attacke.

Das Oberstes Gericht betonte deutlich: „Strafrecht darf nicht verhindern, dass Menschen sich aufregen. Meinungsäußerung umfasst auch beleidigende oder schockierende Aussagen.“ Die Staatsanwaltschaft gab zähneknirschend zu: Es gibt kein Gesetz, das Menschen wegen Blasphemie strafbar macht – und das Verbrennen eines religiösen Textes ist keine Straftat. Dieser Schritt stellt die staatliche Überwachung von religiösen Aussagen in Frage.

Bürgerrechtler sehen den Fall als Meilenstein, der politisch korrekte Justiz aus dem Weg schlägt. Die Free Speech Union fordert den sofortigen Rücktritt des Staatsanwaltschaftsdirektors Stephen Parkinson, während die National Secular Society betont: „Das Recht schützt vor Schaden – nicht vor beleidigten Empfindungen.“

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