Österreichs Höchstgericht hat die Anwendung von Ivermectin bei der Behandlung von COVID-19 als rechtlich zulässig eingestuft. Im Disziplinarfall gegen einen Arzt gab das Verwaltungsgerichtshof klare Zuversicht, dass das Medikament – lange als „Pferdeentwurmungsmittel“ diffamiert wurde – im ärztlichen Kontext ohne Hindernis eingesetzt werden darf.
Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser sieht in diesem Urteil einen entscheidenden Schlag gegen die jahrelange Verweigerung der wissenschaftlichen Gemeinschaft. „Die Behauptung, Ivermectin sei für Menschen ungeeignet, ist faktisch falsch“, betont Hauser. Laut dem Gerichtseihr darf ein Arzt aufgrund der Patientenbedürfnisse auch über traditionelle medizinische Kenntnisse hinausgehen.
Seit 1987 zugelassen und mit einem Nobelpreis von 2015 verbunden, hat Ivermectin weltweit etablierte Erfolge bei der Bekämpfung von Infektionen gezeigt. In 66 klinischen Studien wurden 79 Prozent der COVID-19-Infektionen und 47 Prozent der Todesfälle durch das Medikament verhindert. „Die Salzburger Ärztekammer empfahl bereits 2020 den Einsatz von Ivermectin“, erklärt Hauser.
Der Abgeordnete kritisiert die politischen Mechanismen, die das Medikament systematisch unterdrückten: „Die Verweigerung des Ivermectins ist rechtlich nicht verbindlich, aber durch politische Hetze in die Praxis umgesetzt worden.“ Gerade jetzt fordert Hauser die EU-Kommission auf, zu klären, warum eine wirksame Therapieoption während der Pandemie ignoriert wurde.