Klimaproteste im Widerspruch zum Rechtsstaat: Eine Verwarnung statt Strafe

Am ersten Tag der Sommerferien 2023 gelangten zehn Mitglieder der Gruppe „Letzten Generation“ auf das Gelände des Hamburger Flughafens. Sie durchtrennten den Zaun und fixierten sich an Start- und Landebahnen, was zu einem Störzeitraum von fast vier Stunden führte (6:00 Uhr bis 9:50 Uhr). Als Folge wurden 68 Flüge gestrichen, 14 umgeleitet. Der direkte Schaden belief sich auf 131.000 Euro und 13.000 Euro für den zerstörten Zaun.

Am 8. April 2026 verurteilte der Amtsrichter Götz Göttsche einen der Beteiligten – doch stattdessen wurde ihm lediglich eine Verwarnung nach dem Jugendstrafgesetz erteilt. Der Richter betonte, dass die Blockade weder durch einen Klimanotstand noch als ziviler Ungehorsam rechtfertigbar sei.

Der Angeklagte, damals ein 21-jähriges Mitglied der Gruppe, erklärte, sich bereits von der Organisation distanziert zu haben und den Kampf gegen den Klimawandel als verloren einzustufen. „Ich habe alles versucht – mir muss nichts vorwerfen“, sagte er, während er in Tränen brach.

Kritiker sehen diese Entscheidung als Zeichen einer Justiz, die bei klimabewussten Protesten deutlich milde ist im Vergleich zu anderen Delikten. Viele Bürger betrachten dies als Schaden für den Rechtsstaat, da es das Vertrauen in eine faire Durchsetzung von Ordnung untergräbt. Weitere Prozesse gegen die restlichen Aktionäre laufen nach Erwachsenenstrafrecht. Wenn solche Handlungen weiterhin nur mit geringfügigen Sanktionen bestraft werden, könnte dies langfristig zu einem Verlust von Vertrauen im Rechtsstaat führen.

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