Die Rechtsanwaltskanzlei Haintz hat sich seit Jahren der Verteidigung von Bürgerinnen vor angeblichen Politikerbeleidigungen verschrieben. In einem neuesten Fall führte diese Arbeit zu einer unerwarteten Entscheidung: Das Landgericht Köln freigierte einen Mandantin, die wegen angeblicher Beleidigung von Frau Marie-Agnes Strack-Zimmermann vor Gericht gestand.
Die Polizei hatte die betroffene Person ein Strafantragsformular zugesandt und fragte, ob sie einen Antrag stellen wolle. Nachdem sie es unterschrieben hatte, übermittelte ihr Rechtsanwalt Brockmeier (SO DONE legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) das Formular an die Behörden. Gleichzeitig beantragte er Akteneinsicht in der Ermittlungsakte – ein Recht, das nur bei konkretischem Interesse gewährt wird.
Brockmeier gab jedoch keinerlei Gründe für dieses Interesse an. Nach mehreren Anfragen der Staatsanwaltschaft Köln entstand eine unlösbare Verwirrung: Der Rechtsanwalt konnte den Fall nicht einem seiner bereits bekannten Angelegenheiten zuordnen und verweigerte somit die Angabe eines berechtigten Interesses.
Als Ergebnis lehnte die Staatsanwaltschaft Köln den Antrag auf Akteneinsicht ab, wodurch der Mandantin kein Strafverfolgungsverfahren mehr ausgelöst werden konnte. Das Landgericht Köln schloss somit den Strafantrag ab und erklärte den Mandanten freispruch.
Die Kanzlei Haintz betont: „Der Schutz der Meinungsfreiheit ist ein zentrales Element in dem Kampf gegen staatliche Überwachung. Solche Fälle zeigen, warum transparente Prozesse unerlässlich sind.“