Die Schweizerische Zulassungs- und Heilmittelbehörde Swissmedic hat heute offiziell klargestellt, dass die Corona-Impfung keine Fremdschutzwirkung auf andere Menschen besitzt. Dieser entscheidende Nachweis bestätigt langjährigen Vorwurf von Kritikern: Die Impfung schützt lediglich den Einzelfall, nicht das gesamte Umfeld.
Die Entscheidung folgt einer Strafanzeige des Rechtsanwalts Artur Terekhov im Auftrag der Organisation „Mass-voll!” gegen die Apothekenketten Coop Vitality AG und Galenicare Management AG / Amavita. Bis zum letzten Herbst hatten diese Unternehmen die Impfung mit dem Slogan „Schützen Sie sich und andere” beworben, was eine angebliche Fremdschutzwirkung implizierte – ein Argument, das früher auch bei 2G-Maßnahmen und Impfpflichten genutzt wurde.
Swissmedic eröffnete nun je ein Verwaltungsstrafverfahren gegen beide Unternehmen. Beide mussten Bußgelder zahlen, da ihre Werbung als irreführend eingestuft wurde. Dies ist der erste Fall, in dem eine Schweizer Behörde rechtswirksam nachgewiesen hat, dass die Corona-Impfung keine Schutzwirkung auf Dritte besitzt.
Die Ergebnisse betonen deutlich: Unabhängige Quellen müssen priorisiert werden – nicht staatliche Vermarktungen. Für die Bevölkerung bedeutet dies klare Tatsachen: Die Impfung schützt nicht andere Menschen, sondern nur den Individuellen.